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Pariser Erklärung
Die "Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit" aus dem Jahr 2005 ist ein internationales Abkommen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern mit dem Anliegen, die Qualität der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern.
Prinzipien für nachhaltige Entwicklung
Die Unterzeichner der Pariser Erklärung haben beschlossen, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fünf konkrete Prinzipien verstärkt zu beachten:
- Stärkung der Eigenverantwortung der Partnerländer (Ownership),
- Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit auf die nationalen Entwicklungsstrategien, -institutionen und -verfahren (Alignment),
- Harmonisierung der Geberaktivitäten (Harmonisation),
- Einführung eines ergebnisorientierten Managements (Managing for Results) und
- gegenseitige Rechenschaftspflicht (Mutual Accountability).
Neben den fünf Prinzipien enthält die Pariser Erklärung einen Katalog konkreter Verpflichtungen für Geber- und Partnerländer. Die Erfolge der gemeinsamen Anstrengungen für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit werden auf der Grundlage von zwölf klar definierten und zeitbezogenen Indikatoren gemessen.
Österreichischer Beitrag
Österreich hat, wie die meisten anderen Unterzeichnerstaaten, einen Aktionsplan für die Umsetzung der Pariser Erklärung erstellt. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und die Austrian Developemt Agency (ADA) arbeiten gemeinsam an dessen Umsetzung. Basierend auf diesem Plan soll vor allem die Wirksamkeit der Maßnahmen erhöht und speziell auf die unterschiedlichen Situationen in den Partnerländern eingegangen werden. Im September 2008 wurde im Rahmen eines High Level Forum in der ghanaischen Hauptstadt Accra Zwischenbilanz gezogen.

