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© by: OEZA/Florian Biber

Österreich

Die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Österreichs hat sich in den 1960er-Jahren aus privaten Kontakten und Entwicklungshilfeaktivitäten entwickelt. Zusätzlich zum Engagement in Afrika, Asien und Zentralamerika begleitet die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) seit den 1990er-Jahren auch Länder in Südosteuropa auf ihrem Weg in die Europäische Union. Weltweit profitieren sechs Millionen Menschen von der OEZA.

Partnerländer in sieben Schwerpunktregionen

Heute ist die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit für Partnerländer in sieben Schwerpunktregionen tätig. Sie trägt dazu bei, die Lebensbedingungen zu verbessern und nachhaltige soziale, wirtschaftliche und demokratische Entwicklung zu fördern. Arbeitsschwerpunkte sind Wasser und Siedlungshygiene, Energie, Ländliche Entwicklung, Bildung, Entwicklung des Privatsektors und Governance. In Südosteuropa unterstützt die OEZA ihre Partner außerdem bei der Annäherung an die Europäische Union.


Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) entwickelt die Strategien und Programme der OEZA. Die Austrian Development Agency (ADA) setzt diese in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NRO), Unternehmen und zunehmend auch mit Partnerregierungen um. Über 16 Auslandsbüros werden die Projekte koordiniert und der effiziente Einsatz der Mittel kontrolliert. Die OEZA gestaltet weiters die gemeinschaftliche Entwicklungszusammenarbeit in der EU maßgeblich mit und engagiert sich bei den Vereinten Nationen, in internationalen Finanzinstitutionen und in entwicklungspolitischen Foren.

Die rechtliche Grundlage der OEZA

Rechtliche Grundlage der OEZA ist das im Jahr 2002 beschlossene und 2003 novellierte Gesetz über Entwicklungszusammenarbeit (EZA-Gesetz). Es enthält einen konkreten Zielkatalog, der für die gesamte Bundesverwaltung entwicklungspolitische Kriterien vorschreibt. Kernpunkte sind Armutsbekämpfung, die Sicherung von Frieden und menschlicher Sicherheit sowie die Erhaltung der Umwelt. Ebenfalls verankert sind die in den Programmen und Projekten geltenden Grundprinzipien: Eigenverantwortung der Partnerländer für ihren Entwicklungsweg, Respekt vor kultureller Vielfalt, Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und Rücksicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderung.


Die zentralen entwicklungspolitischen Positionen und strategischen Rahmenbedingungen der OEZA sind im Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik definiert. Seine Fortschreibung wird jährlich vom BMeiA erstellt und dient als Basis für das Arbeitsprogramm der ADA.

Die Finanzierung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit

Zusätzlich zur Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit tragen auch Ministerien, Bundesländer und Gemeinden mit öffentlichen Mitteln zum Entwicklungszusammenarbeitsbudget bei. Diese Beiträge meldet Österreich als öffentliche Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance, ODA) an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Welche Beiträge als ODA anrechenbar sind, entscheidet der Entwicklungshilfeausschuss (Development Assistance Committee/DAC) der OECD. Dieser wurde 1961 als Forum der Entwicklungshilfegeberländer ins Leben gerufen.