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Österreichische Entwicklungszusammenarbeit

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) unterstützt Länder in Afrika, Asien, Zentralamerika sowie in Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung.

Das Außenministerium (BMeiA) plant die Strategien und Programme, die Austrian Development Agency (ADA) setzt diese gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen um.

Akteure
BMeiA
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
ADA
Austrian Development Agency

weitere öffentliche Akteure

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junge Frau lacht mit alter Frau
© by: ADA/Schmid

Einzelprojekte Ost

Das Förderinstrument für Einzelprojekte Ost ist ein Angebot an österreichische Nichtregierungsorganisationen (NRO), die gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen durch mehrjährige Projekte die Lebensbedingungen der Zielgruppen in Entwicklungsländern nachhaltig verbessern und zur Armutsreduktion beitragen. Die Zusammenarbeit mit relevanten lokalen und internationalen Organisationen und die Stärkung der Zielgruppen durch Kapazitätsentwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit sind als wesentliche Aspekte in die Projektaktivitäten zu integrieren.

Nicht gefördert werden Studien und Projekte, die ausschließlich den Transport von Personen oder Gütern in ein Entwicklungsland vorsehen oder zu mehr als 50 Prozent Bau- und/oder Anschaffungskosten von Gegenständen (inklusive dazugehörigen Personalkosten) beinhalten.

Antragsberechtigt sind Rechtsträger wie Vereine, Stiftungen, Gewerkschaften, Gebietskörperschaften oder sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in Österreich. Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen.

Die maximale Förderung durch die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) beträgt 100.000 Euro. Für folgende Länder gilt ein Fördersatz von 50 Prozent der Gesamtkosten:

  • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo
  • Armenien, Georgien, Moldau

Für Vorhaben in allen anderen Ländern in Südosteuropa, Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien (entsprechend der Definition des Development Assistance Committee/DAC der OECD) beträgt der OEZA-Fördersatz 25 Prozent der Gesamtprojektkosten.

Die Projektdauer soll zwei bis drei Jahre betragen. Die jährliche Einreichfrist für Förderansuchen ist der 28. bzw. 29. Februar.

Die nächste Einreichfrist ist der 29. Februar 2012. Für diese Einreichrunde sind die Antragsteller eingeladen, im Besonderen Förderansuchen in den Bereichen Mediation und Konfliktprävention für die Region Südkaukasus (länderübergreifend und für Armenien, Georgien) einzureichen. Selbstverständlich werden auch Vorhaben in anderen Ländern und Bereichen für die Fördersitzung berücksichtigt.


Inhaltlicher Fokus:

Gefördert werden Projekte zur Verminderung der Armut, die insbesondere folgende Ziele verfolgen:

  • Konfliktprävention und Friedenssicherung,
  • Förderung der Menschrechte, Bekämpfung von Menschenhandel,
  • Stärkung von Sozialeinrichtungen
  • Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen
  • Bekämpfung von HIV/AIDS und seinen direkten Folgen.

Bei allen Projekten sind die Gleichstellung von Frauen und Männern, der Schutz der Umwelt und die Einbeziehung von benachteiligten Gruppen wie Kinder, alte Menschen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Förderrichtlinien und Antragsformulare zum Downloaden:

  • Förderrichtlinien NRO-Einzelprojekte Ost - pdf

    Download(158.81 KB)

  • Förderansuchen NRO-Einzelprojekte Ost - doc

    Download(89.50 KB)

  • Logical Framework - xls

    Download(23.00 KB)

  • Projektbudget - xls

    Download(25.00 KB)

  • Projektbegleitentgelt-Regelung - pdf

    Download(93.86 KB)

  • Umweltverträglichkeits-Checklist - doc

    Download(49.00 KB)

  • Gender-Fragebogen - doc

    Download(71.31 KB)

  • Vertragsmuster - doc

    Download(83.00 KB)

  • Allgemeine Vertragsbedingungen - doc

    Download(87.33 KB)

Unterlagen für die Projektdurchführung zum Downloaden:

  • Projektbericht NRO-Einzelprojekte Ost - doc

    Download(60.50 KB)

  • Musterformat Projektabrechnung - xls

    Download(38.00 KB)

  • Bestätigung zu Abrechnungen - dot

    Download(32.00 KB)

  • Umwidmungsregelung - pdf

    Download(61.90 KB)

  • Checklist für Abrechnungen - pdf

    Download(68.95 KB)

  • RGV Reisegebührenverordnung - pdf

    Download(25.99 KB)

  • Kurzinformation zur Visibilität der OEZA - pdf

    Download(364.74 KB)