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Österreichische Entwicklungszusammenarbeit

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) unterstützt Länder in Afrika, Asien, Zentralamerika sowie in Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung.

Das Außenministerium (BMeiA) plant die Strategien und Programme, die Austrian Development Agency (ADA) setzt diese gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen um.

Akteure
BMeiA
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
ADA
Austrian Development Agency

weitere öffentliche Akteure

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Frauen mit Baby vor einem Gesundheitszentrum
© by: ADA/Andrea Schmid

Einzelprojekte Süd

Das Förderinstrument Einzelprojekte Süd ist ein Angebot an österreichische Nichtregierungsorganisationen (NRO), die gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen die Lebensbedingungen der Zielgruppen in Entwicklungsländern nachhaltig verbessern. Durch mehrjährige Projekte tragen sie aktiv zur Armutsreduktion bei. Die Zusammenarbeit mit relevanten lokalen und internationalen Organisationen und die Stärkung der Zielgruppen durch Kapazitätsentwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit sind als wesentliche Aspekte in die Projektaktivitäten zu integrieren.


Nicht gefördert werden Studien und Projekte, die ausschließlich den Transport von Personen oder Gütern in ein Entwicklungsland vorsehen oder zu mehr als 50 Prozent Bau- und/oder Anschaffungskosten von Gegenständen (inklusive dazugehörigen Personalkosten) beinhalten.


Antragsberechtigt sind Rechtsträger wie Vereine, Stiftungen, Gewerkschaften, Gebietskörperschaften oder sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in Österreich. Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen.


Die maximale Förderung durch die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) beträgt 100.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent für Vorhaben in folgenden Ländern:

  • Nicaragua, Guatemala, El Salvador
  • Kap Verde, Burkina Faso, Senegal
  • Äthiopien, Uganda
  • Mosambik, Simbabwe, Namibia, Republik Südafrika, Tansania
  • Bhutan, Nepal, Pakistan
  • Palästinensische Gebiete.

Vorhaben in anderen Entwicklungsländern werden mit einem Fördersatz von 25 Prozent unterstützt.

Die Projektdauer soll zwei bis drei Jahre betragen. Die jährliche Einreichfrist für Förderansuchen ist der 15. April.

Inhaltlicher Fokus:

Gefördert werden Projekte zur Verminderung der Armut und zur Sicherung von Frieden und menschlicher Sicherheit in Entwicklungsländern. Bei allen Projekten sind die Gleichstellung von Frauen und Männern, der Schutz der Umwelt und die Einbeziehung von benachteiligten Gruppen wie Kinder, alte Menschen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Die Projekte können in allen Entwicklungsländern mit Ausnahme von Schwarzmeerregion und Donauraum durchgeführt werden. Für diese Regionen und Länder kann über das Förderinstrument Einzelprojekte Ost eingereicht werden.

Förderrichtlinien und Antragsformulare zum Downloaden:

  • Förderrichtlinien NRO-Einzelprojekte Süd - pdf

    Download(201.34 KB)

  • Förderansuchen NRO-Einzelprojekte Süd - doc

    Download(89.00 KB)

  • Logical Framework - xls

    Download(23.00 KB)

  • Projektbudget - xls

    Download(25.00 KB)

  • Projektbegleitentgelt-Regelung - pdf

    Download(93.86 KB)

  • Umweltverträglichkeits-Checklist - doc

    Download(49.00 KB)

  • Gender-Fragebogen - doc

    Download(71.31 KB)

  • Vertragsmuster - doc

    Download(83.00 KB)

  • Allgemeine Vertragsbedingungen - doc

    Download(87.33 KB)

Unterlagen für die Projektdurchführung zum Downloaden:

  • Projektbericht NRO-Einzelprojekte Süd - doc

    Download(60.50 KB)

  • Musterformat Projektabrechnung - xls

    Download(42.00 KB)

  • Bestätigung zu Abrechnungen - dot

    Download(32.00 KB)

  • Umwidmungsregelung - pdf

    Download(61.90 KB)

  • Checklist für Abrechnungen - pdf

    Download(68.95 KB)

  • RGV Reisegebührenverordnung - pdf

    Download(25.99 KB)

  • Kurzinformation zur Visibilität der OEZA - pdf

    Download(364.74 KB)