
- © by: Oliver Indra
EU-Ergänzungsfinanzierung
Durch das Förderinstrument der EU-Ergänzungsfinanzierung werden Projekte österreichischer Nichtregierungsorganisationen (NRO), die durch die Europäische Kommission kofinanziert werden, zusätzlich von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) unterstützt. Die Fördermöglichkeit gilt für alle entwicklungspolitisch relevanten Budgetlinien der Europäischen Kommission, deren Ziel die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Armutsreduktion in Entwicklungsländern ist.
Der Prozess der Antragstellung richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Kommission. Das Ansuchen um OEZA-Fördermittel muss in jedem Fall vor der Genehmigung eines Ansuchens durch die Europäische Kommission bei der ADA eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind österreichische Entwicklungsorganisationen, die von der Europäischen Kommission als Vertragspartner anerkannt sind und einen Eigenmittelanteil von mindestens fünf Prozent in die Projektkosten einbringen.
Der Höchstbeitrag der OEZA-Mittel beträgt 500.000 Euro. Der Fördersatz variiert nach dem Beitrag der Europäischen Kommission und dem Land, in dem das Vorhaben durchgeführt wird.


