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Österreichische Entwicklungszusammenarbeit

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) unterstützt Länder in Afrika, Asien, Zentralamerika sowie in Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung.

Das Außenministerium (BMeiA) plant die Strategien und Programme, die Austrian Development Agency (ADA) setzt diese gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen um.

Akteure
BMeiA
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
ADA
Austrian Development Agency

weitere öffentliche Akteure

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Frauen beim Wasserholen
© by: ADA/Schmid

EU-Ergänzungsfinanzierung

Durch das Förderinstrument der EU-Ergänzungsfinanzierung werden Projekte österreichischer Nichtregierungsorganisationen (NRO), die durch die Europäische Kommission kofinanziert werden, zusätzlich von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) unterstützt. Die Fördermöglichkeit gilt für alle entwicklungspolitisch relevanten Budgetlinien der Europäischen Kommission, deren Ziel die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Armutsreduktion in Entwicklungsländern ist.

Der Prozess der Antragstellung richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Kommission. Das Ansuchen um OEZA-Fördermittel muss in jedem Fall vor der Genehmigung eines Ansuchens durch die Europäische Kommission bei der ADA eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind österreichische Entwicklungsorganisationen, die von der Europäischen Kommission als Vertragspartner anerkannt sind und einen Eigenmittelanteil von mindestens fünf Prozent in die Projektkosten einbringen.

Der Höchstbeitrag der OEZA-Mittel beträgt 500.000 Euro. Der Fördersatz variiert nach dem Beitrag der Europäischen Kommission und dem Land, in dem das Vorhaben durchgeführt wird.

 

Förderrichtlinien und Antragsformulare zum Downloaden:

  • Förderrichtlinien EU-Ergänzungsfinanzierung - pdf

    Download(252.13 KB)

  • Förderansuchen EU-Ergänzungsfinanzierung - doc

    Download(64.00 KB)

  • Vertragsmuster - doc

    Download(74.50 KB)

  • Kurzinformation zur Visibilität der OEZA - pdf

    Download(364.74 KB)