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Österreichische Entwicklungszusammenarbeit

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) unterstützt Länder in Afrika, Asien, Zentralamerika sowie in Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung.

Das Außenministerium (BMeiA) plant die Strategien und Programme, die Austrian Development Agency (ADA) setzt diese gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen um.

Akteure
BMeiA
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
ADA
Austrian Development Agency

weitere öffentliche Akteure

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Männer beim Körbeflechten
© by: ADA/Schmid

Rahmenprogramme

Rahmenprogramme mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) leisten einen konkreten, strategischen Beitrag zur Armutsreduktion und zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in Entwicklungsländern. Rahmenprogramme werden von österreichischen NRO gemeinsam mit lokalen Projektpartnern in einem oder in mehreren Entwicklungsländern durchgeführt. Ein Rahmenprogramm besteht aus kohärenten und in Wechselbeziehung stehenden Programminterventionen, die ein gemeinsames strategisches, entwicklungspolitisches Ziel haben. Ein wichtiger Bestandteil sind Interventionen auf Programmebene, beispielsweise Stärkung von Synergieeffekten, Wissensmanagement und Know-how Transfer oder strukturbildende Interventionen.

Die Laufzeit der Rahmenprogramme beträgt drei Jahre. Die Mindesthöhe eines Rahmens ist 300.000 Euro jährlich. Vertragspartner der Austrian Development Agency (ADA), dem Unternehmen der OEZA, sind österreichische NRO, die entsprechende Programmerfahrung vorweisen, über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten verfügen und mit denen eine längjährige gute Zusammenarbeit besteht. Organisationen, die sich für ein NRO-Rahmenprogramm interessieren, richten ihre Absichtserklärung gemäß Formatvorlage bis jeweils 28. Februar an die ADA.

Einreichung von Interessensbekundung für Rahmenprogramme 2013-2015 bis Ende Februar 2012

Für die Organisationen, die bisher noch keinen Rahmenprogrammvertrag haben, besteht 2012 die Möglichkeit, eine Interessensbekundung für ein Rahmenprogramm 2013-2015 abzugeben. Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien. Diese Einreichfrist gilt auch für bestehende Rahmenprogramm-Partner, die ein weiteres Rahmenprogramm ab 2013 durchführen wollen.


Förderrichtlinien und Antragsformulare zum Downloaden:

  • Förderrichtlinien NRO-Rahmenprogramme - pdf

    Download(145.00 KB)

  • Absichtserklärung Antragssteller - doc

    Download(49.00 KB)

  • Programmdokument NRO-Rahmenprogramme - doc

    Download(155.00 KB)

  • Programminterventionen NRO-Rahmenprogramme - doc

    Download(159.50 KB)

  • Anmerkungen zum Fragebogen Umweltverträglichkeit - doc

    Download(32.00 KB)

  • Rahmenprogramm-Bugdet - xls

    Download(33.50 KB)

  • Budgets Programminterventionen - xls

    Download(51.50 KB)

  • Projektbegleitengelt Regelung - pdf

    Download(93.86 KB)

  • Vertragsmuster - doc

    Download(75.00 KB)

  • Allgemeine Vertragsbedingungen - doc

    Download(87.33 KB)

Unterlagen für die Projektdurchführung zum Downloaden:

  • Programmbericht NRO-Rahmenprogramme - doc

    Download(72.00 KB)

  • Prozessablauf NRO-Rahmenprogramme - ppt

    Download(26.50 KB)

  • Bestätigung zu Abrechnungen - dot

    Download(32.00 KB)

  • Umwidmungsregelung - pdf

    Download(61.90 KB)

  • Checklist für Abrechnungen - pdf

    Download(68.95 KB)

  • RGV Reisegebührenverordnung - pdf

    Download(25.99 KB)

  • Kurzinformation zur Visibilität der OEZA - pdf

    Download(364.74 KB)