
Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) unterstützt Länder in Afrika, Asien, Zentralamerika sowie in Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung.
Das Außenministerium (BMeiA) plant die Strategien und Programme, die Austrian Development AgencySie investieren in die Märkte der Zukunft?
Wir fördern Unternehmergeist und Ideen.

Die Austrian Development Agency (ADA) wickelt die Projekte und Programme der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) ab. Ihr stehen dafür verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Verfügung:
Die Auswahl der Partner und die Modalität der Förderung richten sich nach politischen und strategischen Überlegungen sowie internationalen Vereinbarungen der Entwicklungszusammenarbeit. Sie erfolgt über:
Die Durchführung vieler Projekte und Programme erfolgt im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung. Diese gilt als eigentliches Projektdokument. Bei den Vergabeverfahren kommt das österreichische Bundesvergabegesetz zur Anwendung. Auch Evaluierungen, Studien, Trainings und Kurzeinsätze für laufende Projekte und Programme werden ausgeschrieben.
Das EZA-Gesetz sieht Förderungen für Vorhaben vor, die Organisationen in Eigeninitiative planen und beantragen. Voraussetzung ist die Übereinstimmung mit den Zielen und Prinzipien der österreichischen Entwicklungspolitik sowie eine Eigenleistung des Förderungswerbers. Als Förderungswerber kommen nur Entwicklungsorganisationen im Sinne des EZA-Gesetzes in Betracht.
Finanzierungen nach dem Antragsprinzip gibt es für:
Mit der Einladung, bestimmte Förderansuchen zu stellen, kann die ADA ihre Vorhaben inhaltlich steuern und die Umsetzung ihrer Ziele (Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit) verwirklichen. Gleichzeitig schafft dieses Verfahren einen Anreiz für nicht staatliche Akteure, ihre Ressourcen in österreichischen Partnerländern einzusetzen. Calls werden für Projekt- und Programmaktivitäten in Schwerpunktländern und -regionen im Rahmen von Landes- und Regionalstrategien sowie für NRO-Kofinanzierungen und Maßnahmen im Bereich Humanitäre Hilfe durchgeführt. Das Verfahren "Einladung zur Einreichung von Förderungsansuchen" (EEF) ist im EZA-Gesetz festgelegt.
für Initiativen in Österreich
für Initiativen im Ausland
für Initiativen in Österreich
für Initiativen im Ausland
Um Ressourcen zu bündeln, beteiligt sich die ADA an Fördertöpfen mit anderen bilateralen oder multilateralen Gebern. Finanzierungen von Projekten und Programmen können auch gemeinsam abgewickelt werden. Durch diese Abstimmungen zwischen den Geberländern und der daraus folgenden Arbeitsteilung wird die Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit erhöht. Geber können ihre Expertise und Spezialisierung - etwa im Bereich Wasser- und Siedlungshygiene – besonders effektiv einsetzen, wenn ihnen zusätzlich zu ihren eigenen Mitteln Gelder von anderen Geberländern zur Verfügung stehen. Die ADA ist an einer sogenannten "Delegierten Kooperation" in Moldau beteiligt. Dort werden Mittel der EU, der Schweiz, Österreichs und der Republik Moldau für ein Trinkwasserprojekt umgesetzt.