Geschlechtergleichstellung und das Empowerment von Frauen und Mädchen wurden im September 2015 als fünftes Ziel der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verankert. Für seine Umsetzung ist wichtig, weiterhin die umfassenden Ziele und Maßnahmen der Pekinger Aktionsplattform von 1995 (die bis dato fortschrittlichste internationale Absichtserklärung zur Förderung von Frauenrechten) zu berücksichtigen. Die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen sind wichtige Voraussetzungen für Armutsminderung, Wirtschaftswachstum und soziale Entwicklung. Die Austrian Development Agency (ADA) finanziert daher Programme und Projekte mit der Zielsetzung, dass diese einen Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter leisten.

Empowerment und Gleichstellung
Konkret bedeutet das, dass die ADA Maßnahmen unterstützt, die die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern sowie Mädchen und Buben in allen Projekten und Programmen sicherstellt. Mittelfristig sollen durch die Anwendung von transformativen Ansätzen diskriminierende gesellschaftliche und soziale Normen und Praktiken verändert werden – für einen gleichen Zugang zu Bildung und Ressourcen wie Land, Einkommen und Kapital für Frauen und Männer. Wesentlich dafür sind die bessere Anerkennung, Verringerung und Verteilung unbezahlter Arbeit im Haushalt und im Pflegebereich (Unterziel 5.4 der Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung, SDGs). Ein weiterer Schwerpunkt der ADA-Genderarbeit liegt auf der Förderung der gleichberechtigten Teilnahme von Frauen und Männern am politischen und öffentlichen Leben – sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene. Die Eliminierung von sexueller und geschlechtsbasierter Gewalt sowie reproduktive und sexuelle Gesundheit und Rechte sind dafür unerlässlich. Um nachhaltige und effektive Gleichstellungsresultate zu erzielen, ist hier die Einbeziehung von Männern und Buben wichtig.

Frauen, Frieden und Sicherheit
In Konfliktregionen und fragilen Staaten setzt sich die ADA weltweit für die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution der Vereinten Nationen 1325 und ihrer neun Folgeresolutionen zu Frauen, Frieden und Sicherheit ein. Österreich verfasste 2007 einen nationalen Aktionsplan mit konkreten Vorgaben, der 2012 revidiert wurde und die ressortübergreifende Zusammenarbeit in diesem Bereich stärkt. Im Jahr 2021 unterzeichnete Österreich den Women, Peace, Security and Humanitarian Action Compact und verstärkte somit sein Engagement für die Umsetzung der Frauen, Frieden und Sicherheits-Agenda.

Klima und Gender
Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in klimazentrierte Maßnahmen ist von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung der Rechte von Frauen und um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird (Agenda 2030). Nur wenn Frauen und Mädchen gleichermaßen von klimaresistenten Ressourcen und Technologien profitieren, bleibt mehr Zeit für Bildung, Erwerbsarbeit oder öffentliche Beteiligung. Dabei ist besonders wichtig, Frauen und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt dabei zu unterstützen, in einer aktiven Rolle bei der Gestaltung und Entwicklung strategischer Antworten auf den Klimawandel eingebunden zu werden. Die OEZA unterstützt deshalb Maßnahmen, welche die Bemühungen um die Geschlechtergleichstellung mit dem Erhalt der Umwelt, dem Schutz der natürlichen Ressourcen und der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen verbinden.

Gute Regierungsführung durch gerechte Budgetverteilung
Mit der gezielten Förderung ökonomischer und sozialer Sektoren in Form von direkter Budgethilfe können die Grundsätze der Geschlechtergleichstellung verwirklicht werden. Die Methode zur geschlechtsspezifischen Budgetierung, sogenanntes "Gender Budgeting", stärkt die Teilnahme von Frauen und Männern an Budget-Entscheidungen und setzt das Gleichstellungsprinzip in der Verteilung öffentlicher Gelder und der Einnahmen- und Ausgabenpolitik besser durch. Durch die Verankerung von Gender Budgeting auf Verfassungsebene geht Österreich mit gutem Beispiel voran.

Gender-transformative und intersektionelle Ansätze als Strategie des EU-Aktionsplans für Gleichstellung III
Im November 2020 wurden die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum EU-Aktionsplan 3 für die Gleichstellung der Geschlechter (GAP III 2020-2025) verabschiedet. Die darin enthaltenen Ziele und Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung gelten verbindlich für die gesamte internationale Zusammenarbeit der EU. Das betrifft die EU-Mitgliedsländer, die EU-Generaldirektionen für Entwicklung, Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, das Europäische Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO) und den Europäischen Auswärtigen Dienst. Im Zuge der Zwischenevaluierung wurde der GAP III bis 2027 verlängert.

Internationale Zusammenarbeit leistet einen wertvollen Beitrag zur Beendigung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und für die Durchsetzung der Rechte von Mädchen und Frauen. Für die Projekte und Programme der ADA spielen Gender-Mainstreaming sowie die Definition von geschlechtsspezifischen Resultaten und Indikatoren eine wichtige Rolle. Auch der Arbeit mit Männern und Buben wird für die Erreichung von Gleichstellung eine wichtige Rolle beigemessen.

Die grundlegende Ausrichtung der Maßnahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich wird durch die Leitlinie zu Geschlechtergleichstellung und dem Empowerment von Frauen definiert. Sie stellt die Einhaltung von Qualitätsstandards durch die ADA sicher.