
- © by: CE/O. Lehner
Governance und Menschenrechte
Governance und Menschenrechte sind wesentliche Voraussetzungen für menschliche Entwicklung und die Reduzierung von Armut: Ein gut funktionierender öffentlicher Sektor, der Prinzipien wie Transparenz und Partizipation achtet und den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Rechenschaft ablegt, trägt zur menschlichen Sicherheit in einem Land bei. Eine lebendige Zivilgesellschaft, die die Bedürfnisse der Ärmsten äußern und einfordern kann, sowie ein Rechtswesen, das Rechtssicherheit vermittelt, sichern Frieden, reduzieren Armut und schützen die Umwelt.
Die Achtung, Förderung und Gewährleistung aller Menschenrechte wie dem Recht auf eine freie Meinung oder dem Recht auf Wasser trägt nicht nur zu Frieden bei, sondern ist auch wesentlich für eine nachhaltige Entwicklung. Der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen betonte in diesem Sinne treffend, dass "humanity will not enjoy security without development, it will not enjoy development without security, and it will not enjoy either without respect for human rights".
Mehr als ein Drittel der derzeit laufenden österreichischen Entwicklungsprojekte und -programme verfolgen daher das Ziel, Governance, Menschenrechte und demokratische Strukturen und Prozesse aktiv zu fördern sowie betroffenen Menschen die Partizipation an der Politikgestaltung zu ermöglichen.
Die Gesellschaft nimmt teil
Das Verständnis von Demokratieentwicklung ist dabei sehr breit. Es umfasst die Beteiligung an der Planung lokaler Infrastrukturprojekte genauso wie die Ausbildung von JournalistInnen oder die Förderung freier Medien. Durch die Einbindung der ärmsten Bevölkerungsgruppen in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit werden für diese Menschen nicht nur neue wirtschaftliche Perspektiven geschaffen. Sie erhalten auch die Chance auf gesellschaftliche Partizipation und Bevollmächtigung (empowerment). Um Menschen mittelbar über gewählte RepräsentantInnen an politischen Prozessen Teilhabe zu garantieren und weil Parlamente eine Schlüsselfunktion für Armutsminderung und die Entwicklung eines Landes besitzen, unterstützt die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit zudem seit 2006 auch Parlamente in ihren Partnerländern. Durch gemeinsame Anstrengungen werden die notwendigen fachlichen, administrativen und materiellen Voraussetzungen für professionelle, politische Arbeit geschaffen.
Die Förderung von Governance und Menschenrechten
Die Transparenz des öffentlichen Sektors, Anti-Korruption sowie die Förderung von Rechtssicherheit und rechtsstaatlichem Handeln sind Schwerpunkte der OEZA. Nur wenn eine Regierung verantwortungsbewusst agiert, werden auch die Prinzipien von Partizipation und Nicht-Diskrimierung eingehalten und eine lebendige Zivilgesellschaft ermöglicht.
Die Förderung von Menschenrechten findet auf drei Ebenen statt:
- Menschenrechtliche Prinzipien wie Partizipation, Nicht-Diskriminierung und Empowerment werden bei allen Maßnahmen der OEZA berücksichtigt.
- Die OEZA unterstützt spezifische Projekte zur Förderung von Menschenrechten
- Die OEZA setzt sich im politischen Dialog für Menschenrechte ein.
Die Universalität und Unteilbarkeit von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen sowie bürgerlichen und politischen Rechten ist dabei grundsätzliches Prinzip. Thematisch werden insbesondere Kinderrechte, die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Rechte von Frauen, auf ein faires Verfahren und politische Teilhabe gefördert.





