AUFRUF 2024: EINREICHFRIST ENDET AM 7. MAI 2024

Die ADA lädt auf Grundlage der Förderrichtlinie Entwicklungspolitische Kommunikation und Bildung in Österreich zur Einreichung von Förderanträgen ein.


Die Herausforderung

Unsere Gegenwart ist geprägt von vielfältigen miteinander verschränkten Krisen. Sie betreffen das Klima, die Folgen von Krieg, Nahrungsmittelknappheit, die Gesundheit, die Zukunft unserer Energieversorgung und Mobilität, die Care-Arbeit, die Demokratie und vieles mehr. Unter diesen Umständen gerät die Umsetzung der globalen nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) zunehmend in Gefahr.  Bisher Erreichtes steht weltweit auf dem Spiel; Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten werden verschärft. Menschen im Globalen Süden sind davon ungleich stärker betroffen, insbesondere marginalisierte Gruppen. Zugleich wirft die Ungleichheit innerhalb einzelner Länder und Regionen Fragen globaler Gerechtigkeit auf.

Umso mehr gilt es, an den in der Agenda 2030 vereinbarten Zielen festzuhalten und grundlegende Veränderungen auf allen Ebenen in unserer Gesellschaft einzuleiten, um eine nachhaltige Entwicklung, die Achtung der Menschenrechte und ein gutes Leben für alle Menschen zu ermöglichen. Die SDGs zeichnen Lösungsansätze für die sozialen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen auf der ganzen Welt vor.

Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Solidarität sind daher wichtiger denn je - hier in Österreich, aber auch auf globaler Ebene. Maßnahmen zu einer sozialökologischen Transformation und das Finden von neuen Formen der Kooperation und Vernetzung sind wesentlich für die Mitgestaltung einer zukunftsfähigen Entwicklung, für mehr soziale Gerechtigkeit, für eine nachhaltige Wirtschaft und Klimaschutz.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die

   -   Grundfragen weltweiter Entwicklung und die daraus abgeleitete globale Vernetzung Österreichs zum Thema machen,
   -   Impulse setzen, welche die SDGs weiter in den Vordergrund rücken und konkrete Wege in eine ökologische
        und sozial gerechte Zukunft aufzeigen,
   -   Hintergründe aktueller weltweiter Entwicklungen und deren global-lokale Zusammenhänge beleuchten,
        die Bedeutung der SDGs diskutieren, Kenntnisse und Kompetenzen fördern und Lernräume und Engagement eröffnen,
   -   in Kooperation mit Partnern außerhalb des entwicklungspolitischen Bereichs durchgeführt werden,
        die Beteiligung vielfältiger Stakeholder initiieren und neue Allianzen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren
        und Politikfeldern ermöglichen,
   -   insbesondere die Partizipation von jungen Menschen fördern und/oder sich vorrangig an Multiplikator*innen
        und Entscheidungsträger*innen in allen gesellschaftlich relevanten Sektoren richten. Im Sinne einer inklusiven Informations-
        und Bildungsarbeit sollen auch benachteiligte bzw. schwer zu erreichende Zielgruppen teilhaben.

Zu folgenden Aktionsfeldern können Projekte eingereicht werden:

LERNEN: Bildung - Globales Lernen/Global Citizenship Education; Kulturvermittlung/ -austausch

AUFMERKSAMKEIT: Informationsarbeit, Kampagnen, Anwaltschaft, Medien

EINSATZ: Freiwilligeneinsätze

WISSEN: Wissenschaft & Publizistik

Sämtliche qualitative und formale Anforderungen entnehmen Sie bitte der ADA-Förderrichtlinie Entwicklungspolitische Kommunikation und Bildung in Österreich.


Welche Projektlaufzeiten sind möglich?

Gefördert werden Vorhaben, die in der Regel ab 1.1.2025 durchgeführt werden. Im Ausnahmefall können auch Vorhaben eingereicht werden, deren Laufzeit im 4. Quartal des Jahres 2024 beginnt. Die maximale Laufzeit beträgt drei, im Ausnahmefall fünf Jahre.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt mindestens EUR 50.000, die Förderquote beträgt maximal 90%.


Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen (vgl. § 3 (2) EZA-Gesetz). Einzelpersonen können keine Anträge stellen.


Was brauche ich für eine Einreichung?

Der Förderantrag besteht aus

   -   ausgefülltem und unterzeichnetem Antrag mit inhaltlicher Beschreibung und Zeitplan
   -   Projektbudget und Finanzierungsplan
   -   Angaben zum Antragsteller (Vereinsregisterauszug, Statuten, Darstellung der Mitgliederstruktur oder
        gleichwertige Unterlagen)
   -   Nachweis über die Finanzlage des Antragstellers (Details siehe Förderrichtlinie Punkt 6.1.)

Die Formatvorlagen zum Förderantrag befinden sich hier zum Download.

Der vollständige, durch den/die Zeichnungsberechtigte/n unterfertigte Förderantrag ist bis 7. Mai 2024 fristgerecht bis 24:00 Uhr per E-Mail an epolBildung@ada.gv.at einzureichen. Es können nur vollständig und fristgerecht eingereichte Förderanträge berücksichtigt werden.


Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung wird den Antragstellenden voraussichtlich im 4. Quartal 2024 mitgeteilt werden.


Was gibt es sonst zu beachten? 

Information zum Schutz personenbezogener Daten.


Weiterführende Links:

   -   Bildungsangebote, Materialien und Hintergrundliteratur zu den SDGs: Plattform Bildung 2030
   -   Europäische Deklaration für Globales Lernen