In der "Busan Partnerschaft für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit" 2011 verpflichteten sich Entwicklungsländer und Geber, die Eigenverantwortung der Partnerländer in den Entwicklungs- und Reformprozessen zu fördern: Stärker als bisher sollen die Länder des Südens und Ostens ihren Weg selbst steuern. Sie nehmen eine klare Führungsfunktion ein und sind für die Formulierung der Entwicklungspläne verantwortlich. Gleichzeitig sind sie gefordert, eingegangene Verpflichtungen kontinuierlich umzusetzen und die landeseigenen Systeme auf- und auszubauen.

Dieses Ziel spiegelt sich in den Finanzierungsinstrumenten der bilateralen Zusammenarbeit wider: So werden Schwerpunktländer der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit durch generelle Budgethilfe (Mosambik) und Sektorfinanzierungen (z.B. in Uganda) unterstützt. Darüber hinaus beteiligt sich Österreich gemeinsam mit anderen Gebern an der Finanzierung nationaler, regionaler oder lokaler Programme über Mehrgeber-Fördertöpfe (Pooled Funds). Projekte können auch über nationale Einrichtungen oder administrative Einheiten der Partnerregierungen selbst umgesetzt werden. Bei diesen nationalen Abwicklungen (National Execution) werden die Institutionen und Verfahren der Partnerländer genutzt.

Die Auslandsbüros der Austrian Development Agency (ADA) unterstützen fachgerecht in partnerschaftlicher Zusammenarbeit vor Ort die Umsetzung der Landesstrategien. Neben der Zusammenarbeit mit Regierungen und anderen Gebern, fördert die ADA auch Entwicklungsorganisationen (NGOs, Kooperativen, Dachverbände, usw.) bei der Abwicklung ausgewählter Programme und Projekte im Rahmen der Landes- und Regionalstrategien.

Projektplanung und Antragstellung

Für die Antragstellung eines Vorhabens im Rahmen der Landes- und Regionalstrategien ist Folgendes zu beachten:
- Stimmt das Zielland oder die Region mit der Schwerpunktsetzung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit überein? Informationen zu den Schwerpunktländern und -regionen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit finden Sie hier.
- Leistet das geplante Vorhaben einen Beitrag zur entsprechenden Landes- oder Regionalstrategie? Informationen zu den entsprechenden Strategien finden Sie hier.
- Erarbeitung eines Konzepts und Übermittlung an das zuständige Auslandsbüro der Austrian Development Agency (ADA). Eine Liste der Büros finden Sie hier. Ist kein Auslandsbüro zuständig, ist das Konzept direkt an die ADA-Zentrale in Wien zu übermitteln.
- Nach Rückmeldung durch die ADA kann die Erarbeitung eines vollständigen Antrags entsprechend dem Projektzyklusmanagements im Format eines Projektdokuments erfolgen.
- Übermittlung des vollständigen Projektdokuments an das zuständige Auslandsbüro beziehungsweise die ADA-Zentrale in Wien.

Information zum Schutz personenbezogener Daten.

Projektdokument
Das Projektdokument inklusive aller Annexe ist wichtiger Bestandteil des Vertrages zur Projektfinanzierung.
Förderantrag (Kurzversion)
Projektdokument
Annex 1 Planungsmatrix: die Interventionslogik in zusammengefasster Form
Annex 2 Zeitplan: zeitlicher Ablauf der Aktivitätenplanung
Annex 3 Projektbudget
Annex 4 Referenzliste: Auflistung der für Analyse und Planung verwendeten Dokumente

Zusätzlich sind die Bankkontodaten - unter Verwendung der entsprechenden Formatvorlage - anzuführen:
Financial Identification Form (national)
Financial Identification Form (international)

Qualitätssicherung und thematische Orientierung
Als Orientierungshilfe für die Berücksichtigung und Integration von Umwelt-, Gender- und Sozialstandards im Rahmen von Planung und Umsetzung steht die Checkliste zu Environmental, Gender und Social Standards zur Verfügung.

Je nach Thema und Sektor gelten die jeweiligen Referenzdokumente - d.h. Politiken, Leitlinien, Handbücher, Fokus - der OEZA.

Beauftragungen von FachkonsulentInnen können im Projekt eingeplant werden. Dazu ist eine entsprechende Aufgabenbeschreibung (Terms of Reference) zu verfassen und ein Anforderungsprofil für die entsprechende technische Fachberatung zu erstellen. Die Terms of Reference sind dem Projektantrag als Anhang beizufügen.

Bei der Budgeterstellung ist die inhaltliche Abgrenzung der technischen Fachberatung (unter "direkte Kosten") von den allgemeineren Aufgaben der Projektadministration (unter "indirekte Kosten") zu beachten. Mehr dazu finden Sie in der Richtlinie zum Projektbegleitentgelt.

Das Glossar PCM dient der Qualitätssicherung im Planungsprozess. Sämtliche Begriffe der LogFrame-Planung und des PCM sind in deutscher und englischer Sprache kurz beschrieben.

Bei Budgeterstellung ist Folgendes zu beachten:
- Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten
Das Projektbegleitentgelt (PBE) im Budget beträgt maximal zehn Prozent der Kosten eines Förderprojektes und deckt sämtliche inhaltlichen, administrativen und organisatorischen Aktivitäten eines Fördernehmers für das Projekt-Zyklus-Management ab, wie z.B. Projektplanung; Projektsteuerung; Berichtswesen, Kommunikation mit der ADA; Vor- und Nachbereitung von Evaluierungen; (Details und Berechnung Projektbegleitentgelt)
- Berechnung von indirekten Kosten (Details und Berechnung Projektbegleitentgelt)

Informationen und Hilfestellungen zur Projektabwicklung finden Sie hier.