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Integrität
Damit die ADA für Partnerländer und Österreich optimale Leistungen erbringen kann, sind Integrität und Professionalität Voraussetzungen. Zu den umfassenden Vorkehrungen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zur Prävention und Bekämpfung von Korruption gehören unter anderem der Code of Conduct der ADA, Anti-Korruptionsklauseln in den Verträgen der ADA und die Einrichtung eines Hinweisgebersystems.
Verdachtsfälle von schwerwiegenden Rechtsverstößen können im Rahmen des ADA-Hinweisgebersystems an die interne Meldestelle oder eine externe Ombudsperson gemeldet werden. ADA MitarbeiterInnen sind zu solchen Meldungen verpflichtet.
ADA Hinweisgebersystem
Interne Meldestelle
Die internen Integritätsbeauftragten Mag. Fatma Johnson, Mag. Charlotte Savoye, Mag. Katharina Windisch und Dr. Christa Schwarz sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und sind bezüglich ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Sie stehen für grundsätzliche Fragen zum Thema Integrität zur Verfügung und nehmen Meldungen zu Verdachtsfällen betreffend folgende Themen entgegen:
Korruption und verwandte strafbare Handlungen, strafbare Handlungen gegen das Vermögen, widerrechtliche Vorgänge im Rahmen von Förder- und Auftragsvergaben, strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie sonstige schwerwiegende Rechtsverletzungen.
Diese Meldungen sollten primär über das elektronische Hinweisgeberportal erfolgen. Das elektronische Hinweisgeberportal steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung, leitet die HinweisgeberInnen über ein Onlineformular durch den Meldevorgang und erlaubt durch eine spezielle Verschlüsselung eine gesicherte Kommunikation. Auch anonyme Meldungen sind möglich.
Meldungen an die Integritätsbeauftragten können auch telefonisch, postalisch oder persönlich erfolgen. ADA-MitarbeiterInnen können sich ebenso an ihre Vorgesetzten wenden und diese leiten die Meldungen an die Integritätsbeauftragten weiter. Allgemeine Anfragen zum Thema Integrität (nicht aber Meldungen von Hinweisen) können über das Postfach integritaet@ada.gv.at gestellt werden.
Kontaktdaten der Integritätsbeauftragten:
Elektronisches Hinweisgeberportal
Adresse: Zelinkagasse 2, 1010 Wien
Externe Ombudsperson
Alternativ zur internen Meldestelle besteht die Möglichkeit, Meldungen bei der externen Ombudsperson einzubringen. Die spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Paulitsch Rechtsanwalts GmbH verfügt über langjährige einschlägige fachliche Erfahrung und unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Sie prüft Hinweise selbstständig und unabhängig.
Die Ombudsperson wird die Identität von HinweisgeberInnen nur dann an die ADA weiterleiten, wenn die HinweisgeberIn dem ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen die Identität der HinweisgeberInnen direkt oder indirekt abgeleitet werden kann.
Hinweise an die Ombudsperson können auf Deutsch oder Englisch über die nachstehende verlinkte Webseite, per E-Mail, telefonisch, postalisch oder persönlich erfolgen.
Kontaktdaten der externen Ombudsperson:
Dr. Pilar Mayer-Koukol
E-Mail: ombudsperson-ada@paulitsch.law
Telefon: +43 1 361 4007
Adresse: Hoher Markt 8-9/2/10, 1010 Wien
Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem ADA Hinweisgebersystem sind hier abrufbar.
BAK
Außerdem können gemäß dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) bestimmte Rechtsverletzungen, wie insbesondere Korruptionsbestände, auch an das (österreichische) Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) gemeldet werden.