Damit die ADA für Partnerländer und Österreich optimale Leistungen erbringen kann, sind Integrität und Professionalität Voraussetzungen. Zu den umfassenden Vorkehrungen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zur Prävention und Bekämpfung von Korruption gehören unter anderem der Code of Conduct der ADA, Anti-Korruptionsklauseln in den Verträgen der ADA und die Einrichtung eines Hinweisgebersystems.  

Verdachtsfälle von schwerwiegenden Rechtsverstößen können im Rahmen des ADA-Hinweisgebersystems an die interne Meldestelle oder eine externe Ombudsperson gemeldet werden. ADA Mitarbeiter*innen sind zu solchen Meldungen verpflichtet.

ADA Hinweisgebersystem

Interne Meldestelle

Die internen Integritätsbeauftragten Mag. Katharina Windisch und Dr. Christa Schwarz sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und sind bezüglich ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Sie stehen für grundsätzliche Fragen zum Thema Integrität zur Verfügung und nehmen Meldungen zu Verdachtsfällen in Bezug auf die Projekte und Geschäfte der Austrian Development Agency betreffend folgende Themen entgegen:  

- Korruption und verwandte strafbare Handlungen (§§ 302-309 StGB) (gemäß der Definition von Transparency International (TI): "Korruption ist der Missbrauch anvertratuer Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil."; zB Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit)

- Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (zB Missbrauch von Fördermitteln, Veruntreuung, Betrung, Untreue)

- Förder- und Auftragswesen (zB Absprachen bei Vergabeverfahren, nicht deklarierte Interessenkonflikte)

- Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (zB sexueller Missbrauch, sexuelle Ausbeutung, sexuelle Belästigung)

Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tierschutz und Tiergesundheit, Öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz

- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

- EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrecht (z.B. unerlaubte Absprachen zwischen Unternehmen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, kartellrechtlich verbotene Verhaltensweisen und unerlaubte Beihilfen), EU-Binnenmarktvorschriften und Körperschaftssteuervorschriften

Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Sonstige schwerwiegende Rechtsverletzungen (insbesondere gerichtlich strafbare Handlungen)

sowie jeweils der Versuch von Rechtsverletzungen in den genannten Bereichen.

Diese Meldungen sollten primär über das elektronische Hinweisgeberportal erfolgen. Das elektronische Hinweisgeberportal steht auf Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung. Über ein Onlineformular werden Hinweisgeber*innen durch den Meldevorgang geleitet und das Hinweisgeberportal erlaubt durch eine spezielle Verschlüsselung eine gesicherte Kommunikation. Auch anonyme Meldungen sind möglich.

Meldungen an die Integritätsbeauftragten können auch telefonisch, postalisch oder persönlich erfolgen. ADA-Mitarbeiter*innen können sich ebenso an ihre Vorgesetzten wenden und diese leiten die Meldungen an die Integritätsbeauftragten weiter. Allgemeine Anfragen zum Thema Integrität (nicht aber Meldungen von Hinweisen) können über das Postfach integritaet@ada.gv.at gestellt werden.

Kontaktdaten der Integritätsbeauftragten:

Elektronisches Hinweisgeberportal

Adresse: Zelinkagasse 2, 1010 Wien

Externe Ombudsperson

Alternativ zur internen Meldestelle besteht die Möglichkeit, Meldungen bei der externen Ombudsperson einzubringen. Die spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Paulitsch Rechtsanwalts GmbH verfügt über langjährige einschlägige fachliche Erfahrung und unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Sie prüft Hinweise selbstständig und unabhängig.

Die Ombudsperson wird die Identität von Hinweisgeber*innen nur dann an die ADA weiterleiten, wenn die Hinweisgeber*in dem ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen die Identität der Hinweisgeber*innen direkt oder indirekt abgeleitet werden kann.

Hinweise an die Ombudsperson können auf Deutsch oder Englisch über die nachstehende verlinkte Webseite, per E-Mail, telefonisch, postalisch oder persönlich erfolgen.

Kontaktdaten der externen Ombudsperson:

Dr. Pilar Mayer-Koukol
E-Mail: ombudsperson-ada@paulitsch.law 
Telefon: +43 1 361 4007
Adresse: Hoher Markt 8-9/2/10, 1010 Wien

Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem ADA Hinweisgebersystem sind hier abrufbar.

BAK

Außerdem können gemäß dem österreichischen Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) bestimmte Rechtsverletzungen auch an das (österreichische) Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) gemeldet werden.