Österreich ist auf Grund seiner Mitgliedschaft im Entwicklungshilfeausschuss der OECD, dem so genannten Development Assistance Committee (DAC), verpflichtet, die Höhe der öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen jährlich bekannt zu geben. Nur durch diese Meldepflicht ist feststellbar, ob und wie weit DAC-Mitgliedsstaaten vereinbarte Ziele erreichen.

Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance, ODA) sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln, die bestimmte Kriterien erfüllen und an Entwicklungsländer fließen. Die von den Mitgliedsstaaten gemeinsam festgelegten Kriterien sollen die internationale Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleisten und sind in den Melderichtlinien festgehalten.

Auf Basis der statistischen Meldungen publiziert der Entwicklungshilfeausschuss der OECD die jährlichen Ergebnisse im internationalen Vergleich: Erste Trends mit vorläufigen Daten werden im Frühjahr über das vergangene Berichtsjahr veröffentlicht. Am Jahresende werden die detaillierten Endergebnisse der öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen der einzelnen Staaten in der OECD-Datenbank und im Entwicklungszusammenarbeits-Bericht (ODA-Bericht) publiziert.