Die Europäische Union - Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam - ist weltweit der größte Geber von Entwicklungshilfeleistungen. Zugleich ist die EU auch ein wichtiger Handelspartner für Entwicklungsländer und gewährt insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern Vorteile beim Zugang zum europäischen Markt.

Gemeinsame Initiativen - grössere Wirkung
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, einander Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit zu übertragen, wenn dies die Effizienz steigert und die Wirksamkeit erhöht. Im Fachjargon heißt das "delegierte Kooperation". Die EU leitet etwa Gelder an die Austrian Development Agency (ADA) zur Umsetzung von Projekten in Partnerländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit weiter. Umgekehrt zahlt Österreich in Fördertöpfe der EU ein.

Seit 2009 bekam die ADA von der Europäischen Kommission aufgrund ihrer ausgewiesenen Expertise knapp 190 Millionen Euro zur Umsetzung anvertraut. Die ADA delegierte seit 2008 etwa 14,3 Millionen Euro an die Europäische Kommission. Dazu kommen Beiträge an EU-Fonds in der Höhe von 25,5 Millionen Euro. Die verschiedenen Akteure bündeln so ihre Mittel, ihr Know-how und ihre Managementkompetenzen und nützen diese wechselseitig. Im Auftrag der EU-Kommission engagiert sich die ADA auf verschiedenen thematischen Gebieten. Projekte, die die ADA für die EU umsetzt, reichen von der Verbesserung der Wasserversorgung über Verwaltungsreformen bis hin zur Förderung biologischer Landwirtschaft.

Grundlagen der europäischen Entwicklungspolitik
Der Vertrag von Lissabon definiert die Armutsminderung als wichtigstes Ziel der europäischen Entwicklungszusammenarbeit und hält fest, dass dieses Ziel auch auf anderen Arbeitsebenen berücksichtigt werden muss (Politikkohärenz für Entwicklung). Der Europäische Konsensus aus dem Jahr 2005 beschreibt die gemeinsamen Werte, Ziele und Grundsätze der EU Entwicklungspolitik, so etwa die Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung sowie regionale Integration. Die Agenda für den Wandel legt die entwicklungspolitische Strategie bis 2020 fest und 2015 haben die von den Vereinten Nationen beschlossenen Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) die Millenniumziele als internationalen Referenzrahmen abgelöst.

EU-Aussenhilfeprogramm
Die Zusammenarbeit mit Drittländern stellt eine wichtige Säule der Außenpolitik der EU dar, die Umsetzung erfolgt durch verschiedene Außenhilfeinstrumente.

Die geographischen Instrumente umfassen den Europäischen Entwicklungsfonds, das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, das Instrument für Heranführung oder das Europäische Nachbarschaftsinstrument.

Darüber hinaus gibt es auch thematische Außenhilfeinstrumente, wie z.B. für humanitäre Hilfe, zur Förderung der Menschenrechte oder das Instrument für Stabilität und Frieden (ISP).

Der Europäische Auswärtige Dienst und die drei Generaldirektionen für Internationale Zusammenarbeit und EntwicklungNachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen sowie Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz sind für die Umsetzung dieser Außeninstrumente zuständig.