Informationen zum Schutz personenbezogener Daten

1. Warum fördert die Entwicklungszusammenarbeit geschäftliches Engagement europäischer Unternehmen in Entwicklungsländern

2. In welchen Ländern sind Wirtschaftspartnerschaften möglich?

3. In welchen Branchen sind Wirtschaftspartnerschaften möglich?

4. Wer ist antragsberechtigt?

5. Können Anträge von Unternehmen aus Entwicklungsländern eingereicht werden?

6. Gibt es Antragstermine oder -fristen?

7. Wie wird ein Antrag gestellt?

8. Wofür kann eine Machbarkeitsstudie beantragt werden?

9. Wie muss die Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens im Entwicklungsland aussehen?

10. Gibt es bestimmte Typen von Projekten, die gefördert werden?

11. Gibt es Vorgaben, wie die Beziehungen des antragstellenden Unternehmens zu lokalen Partnerunternehmen geregelt sein müssen?

12. Welche Maßnahmen können gefördert werden?

13. In welcher Höhe erfolgt die Förderung?

14. Handelt es sich um einen Kredit oder um einen verlorenen Zuschuss?

15. Ist eine Wirtschaftspartnerschaft mit anderen Förderungen kombinierbar?

16. Welche Kosten können gefördert werden?

17. Welche Leistungen werden als Eigenleistung des Unternehmens anerkannt?

18. In welcher Höhe werden die Eigenleistungen des Antragstellenden Unternehmens anerkannt?

19. Kann der Export von Gütern in Entwicklungsländern gefördert werden?

20. Können bloße Beratungs-, Trainings oder Planungsleistungen gefördert werden?

21. Wie erfolgt die Abrechnung einer Förderung?

22. Wie erfolgt die Auszahlun der Förderungssumme?

23. Wer führt das Projekt durch?

1. Warum fördert die Entwicklungszusammenarbeit geschäftliches Engagement europäischer Unternehmen in Entwicklungsländern?

Unternehmen aus entwickelten Ländern, die in Entwicklungsländern investieren oder aus diesen Güter beziehen, können einen beachtlichen Beitrag zur Entwicklung eines Landes leisten: Sie mobilisieren Kapital und Know-how, schaffen Wertschöpfungsketten sowie Arbeitsplätze und helfen letztlich mit, die Lebensumstände der in Armut lebenden Menschen zu verbessern. Die Austrian Development Agency unterstützt und fördert Unternehmen, die sich in besonderer Weise dafür engagieren, diese Effekte zu realisieren, zu maximieren und langfristig abzusichern.

2. In welchen Ländern sind Wirtschaftspartnerschaften möglich?

Wirtschaftspartnerschaften sind in allen Ländern möglich, die gemäß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als Entwicklungsländer  eingestuft sind. Bevorzugt behandelt werden Anträge für Projekte in Schwerpunktländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.

3. In welchen Branchen sind Wirtschaftspartnerschaften möglich?

Wirtschaftspartnerschaften sind grundsätzlich in allen Bereichen des Wirtschaftslebens möglich. Ausgenommen sind aber Vorhaben, die direkt oder indirekt mit der Herstellung oder Verbreitung von Waffen oder anderen Kriegsmaterialien in Verbindung stehen. Ausgeschlossen sind außerdem Vorhaben, die die Produktion oder den Handel mit gefährlichen Gütern oder umweltbelastenden Stoffen zum Ziel haben.

4. Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind neben Unternehmen oder Arbeitsgemeinschaften von Unternehmen auch Intermediärorganisationen der Wirtschaft wie etwa Kammern oder Interessenverbände. Voraussetzung ist das mehrjährige Bestehen des Unternehmens und die gute Bonität des Antragstellers. Die genauen Fördervoraussetzungen finden Sie hier.

5. Können Anträge von Unternehmen aus Entwicklungsländern eingereicht werden?

Nein. Antragsberichtigt sind ausschließlich Unternehmen oder Verbände mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (also in der EU, Norwegen, Liechtenstein oder Island) und der Schweiz.

6. Gibt es Antragstermine oder -fristen?

Nein. Anträge für Machbarkeitsstudien und Wirtschaftspartnerschaften können laufend eingereicht werden.

7. Wie wird ein Antrag gestellt?

- Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Team Wirtschaft und Entwicklung der Austrian Development Agency (ADA): In einem persönlichen Gespräch lässt sich schnell klären, ob eine Wirtschaftspartnerschaft überhaupt infrage kommt. Im Idealfall können bereits im Erstgespräch die Grundzüge des späteren Vorhabens skizziert werden.

- Der Antragsteller arbeitet ein Kurzkonzept anhand des von der ADA bereitgestellten Formulars aus. Lässt dieses Kurzkonzept ein förderbares Vorhaben erkennen, wird das Unternehmen eingeladen, einen Langantrag zu stellen. Alternativ kann auch ein Antrag auf eine Machbarkeitsstudie gestellt werden.

- Ausarbeitung eines ausführlichen Antrags für eine Wirtschaftspartnerschaften-Förderung. Die MitarbeiterInnen der ADA unterstützen die AntragstellerInnen bei der Konkretisierung der Projektidee und deren Übersetzung in ein förderbares Vorhabensdokument.

8. Wofür kann eine Machbarkeitsstudie beantragt werden?

Eine Machbarkeitsstudie wird dann gefördert, wenn sie der Prüfung der politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder auch technischen Durchführbarkeit dient. Außerdem kann sie zur Vorbereitung einer späteren Wirtschaftspartnerschaft und zur Erarbeitung eines Geschäftsplans genutzt werden. Bereits im Antrag für eine Machbarkeitsstudie müssen das zukünftige Geschäftsmodell und jenes Maßnahmenpaket skizziert sein, für das später eine Wirtschaftspartnerschaft beantragt werden soll. Der Antragsteller muss plausibel machen, dass die Wirtschaftspartnerschaft unmittelbar im Anschluss an die Studie möglich ist, sofern diese ein positives Ergebnis bringt. Rein technische Studien oder Vorstudien werden nicht gefördert.

9. Wie muss die Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens im Entwicklungsland aussehen?

Die Tätigkeit des Unternehmens muss ein plausibles, nachhaltiges Geschäftsmodell im Entwicklungsland aufweisen, das in absehbarer Zeit Umsätze und Gewinne erwarten lässt.

Rein karitative oder humanitäre Vorhaben, die in keinem Zusammenhang mit kommerziellen Interessen oder fachlichen Kompetenzen des Unternehmens stehen, können nicht gefördert werden.

10. Gibt es bestimmte Typen von Projekten, die gefördert werden?

Grundsätzlich sind nahezu alle geschäftlichen Vorhaben in Entwicklungsländern als Wirtschaftspartnerschaft denkbar. Besonders bewährt haben sich allerdings zwei Typen von Projekten:

1. Maßnahmen zum Aufbau einer Lieferkette: Ein Unternehmen möchte bestimmte Güter (Rohstoffe, Halbfertig- oder Fertigwaren) aus einem Entwicklungsland beziehen. Wirtschaftspartnerschaften, die darauf abzielen, Know-how und Kapazitäten der Lieferanten zur Sicherung von Produktqualität und Liefermengen zu stärken, sind besonders wirkungsvoll und nachhaltig.

2. Maßnahmen im Geschäftsumfeld: Um in einem Entwicklungsland erfolgreich geschäftlich tätig zu sein, ist es oft unerlässlich, Maßnahmen zu setzen, die ein günstiges Umfeld schaffen. Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung lokaler Klein- und Mittelbetriebe (Zuliefer-, Vertriebs- oder Wartungsfirmen), zur Verbesserung der öffentlichen Verwaltung oder der Daseinsvorsorge, zum Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Umwelt und der natürlichen Ressourcen.

11. Gibt es Vorgaben, wie die Beziehungen des antragstellenden Unternehmens zu lokalen Partnerunternehmen geregelt sein müssen?

Die Geschäftsbeziehungen zu lokalen Partnern können nach Belieben geregelt werden: Von einem bloßen Liefervertrag über ein Joint Venture bis zur Gründung eines eigenen Tochterunternehmens sind sämtliche Konstruktionen für eine Wirtschaftspartnerschaft geeignet.

12. Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Hinsichtlich der förderbaren Kosten gibt es kaum Beschränkungen: Alles, was nötig und sinnvoll ist, um das Ziel einer Wirtschaftspartnerschaft zu erreichen, ist potenziell förderbar. Typischerweise beinhaltet eine Wirtschaftspartnerschaft Maßnahmen zur Qualifizierung von eigenem oder fremdem Personal, zur Stärkung öffentlicher Institutionen (Schaffung von Strukturen, Know-how oder Bewusstsein), zur Aufklärung der Öffentlichkeit, zur Erlangung von Zertifikaten (ISO, Bio, Fairtrade...), zur Verbesserung der Umwelt oder zur Optimierung des Marketing im jeweiligen Absatzmarkt (im Entwicklungsland selbst oder in entwickelten Märkten). Wie das Maßnahmenpaket letztlich aussieht, hängt vom Geschäft und von den Bedürfnissen des Partnerlandes ab. Gemeinsam erarbeiten Unternehmen und ADA die bestmögliche Lösung.

13. In welcher Höhe erfolgt die Förderung?

Eine Machbarkeitsstudie wird mit bis zu 20.000 Euro gefördert, eine Wirtschaftspartnerschaft mit bis zu 200.000 Euro. In beiden Fällen werden bis zu 50 Prozent der projektrelevanten Kosten übernommen.

14. Handelt es sich um einen Kredit oder um einen verlorenen Zuschuss?

Eine Förderung im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaften ist ein nicht zurückzuzahlender verlorener Zuschuss.

15. Ist eine Wirtschaftspartnerschaft mit anderen Förderungen kombinierbar?

Prinzipiell ja, jedoch handelt es sich um eine de-minimis-Förderung. Aus Gründen des EU-Rechts darf ein Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren insgesamt höchstens EUR 200.000,- an staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen. Sämtliche relevanten Förderungen sind daher bei der Antragstellung an die ADA bekannt zu geben und führen zu einer entsprechenden Reduktion der maximalen Fördersumme von EUR 200.000,-.

16. Welche Kosten können gefördert werden?

Das Formular Kostenkalkulation unterscheidet zwischen Personal- und Reisekosten, Sachkosten und sonstigen Kosten: Einerseits können Arbeitsleistungen von eigenem, fremdem oder lokalem Personal und Reiseaufwand budgetiert werden. Andererseits können unter Sachkosten Investitionsgüter, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind, gefördert werden. Sofern die Investition im Eigentum des Fördernehmers verbleibt, kann nur der Abschreibungswert gefördert werden. Informationen zur Schätzung der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens entnehmen Sie bitte der Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle), die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben wird. Als sonstige Kosten können laufende Kosten wie Miete, Telekommunikation, Büromaterial, Übersetzung etc. angesetzt werden. Auch die Kosten des für die Abrechnung erforderlichen Wirtschaftsprüfers können budgetiert werden.

17. Welche Leistungen werden als Eigenleistung des Unternehmens anerkannt?

Sämtliche Leistungen, die das Unternehmen beziehungsweise dessen MitarbeiterInnen selbst erbringen, werden als Eigenleistungen anerkannt.

18. In welcher Höhe werden die Eigenleistungen des antragstellenden Unternehmens anerkannt?

Arbeitsleistungen, die eigene MitarbeiterInnen des Unternehmens erbringen, oder Investitionsgüter, die aus dem Bestand oder der Produktion des Unternehmens bereitgestellt werden, sind ausschließlich als Selbstkosten zu budgetieren. Alle anderen Kosten, etwa Honorare externer Dienstleister, können zu Marktpreisen budgetiert und gefördert werden.

19. Kann der Export von Gütern in Entwicklungsländer gefördert werden?

Eine Förderung kann nicht dazu verwendet werden, die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen in ein Entwicklungsland zu subventionieren. Geht die Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens vor Ort allerdings deutlich über ein bloßes Liefergeschäft hinaus, können Begleitmaßnahmen als Wirtschaftspartnerschaft gefördert werden, sofern alle sonstigen Kriterien einer Wirtschaftspartnerschaft erfüllt sind.

20. Können bloße Beratungs-, Trainings oder Planungsleistungen gefördert werden?

Beratungs-, Trainings- oder Planungsleistungen können nicht gefördert werden, wenn es nur um eine einmalige oder vorübergehende Erbringung solcher Leistungen durch Berater, Trainer oder Planer aus Europa geht.

Nicht von einer Förderung ausgeschlossen sind freilich Vorhaben, in denen es um Gründung, Aufbau oder Stärkung selbstständiger lokaler Dienstleistungsbetriebe geht, sofern diese ihre Leistungen vorrangig durch lokale Fachleute erbringen.

21. Wie erfolgt die Abrechnung einer Förderung?

Für die Abrechnung einer Machbarkeitsstudie ist nach Abschluss der Studie die Vorlage folgender Unterlagen notwendig: Ausgabenübersicht, Original-Belege oder Testat eines Wirtschaftsprüfers und die abgeschlossene Studie. Bei einer Wirtschaftspartnerschaft sind alle sechs Monate ein Tätigkeitsbericht und eine Ausgabenübersicht vorzulegen, alle zwölf Monate das Testat eines Wirtschaftsprüfers.

22. Wie erfolgt die Auszahlung der Förderungssumme?

Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt stets rückwirkend nach Vorlage einer Abrechnung jeweils entsprechend dem bis zum Abrechnungsstichtag nachgewiesenen Aufwand.

23. Wer führt das Projekt durch?

Sobald der Förderungsvertrag zwischen dem Unternehmen und der ADA zustande gekommen ist, trägt das Unternehmen die Verantwortung für die Durchführung des Vorhabens. Dabei kann das Unternehmen eigenes Personal einsetzen, aber auch auf Dritte zurückgreifen, die im Auftrag und auf Verantwortung des Förderungsnehmers projektbezogene Leistungen erbringen.