Durch die EU-Ergänzungsfinanzierungen werden von der Austrian Development Agency (ADA) Projekte österreichischer Organisationen der Zivilgesellschaft (CSOs) unterstützt, die durch die Europäische Kommission kofinanziert werden. Diese Fördermöglichkeit gilt für alle entwicklungspolitisch relevanten Budgetlinien der Europäischen Kommission, deren Ziel die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Armutsreduktion in Entwicklungsländern ist.

Die Antragsstellung richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Kommission. Das Ansuchen um österreichische Fördermittel muss vor der Genehmigung eines Ansuchens durch die Europäische Kommission bei der ADA eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind österreichische Entwicklungsorganisationen, die von der Europäischen Kommission als Vertragspartner anerkannt sind und einen Eigenmittelanteil von mindestens zwei Prozent in die Projektkosten einbringen.

Der Mindestbeitrag der ADA-Mittel beträgt 50.000 Euro pro Vorhaben, der Höchstbeitrag 500.000 Euro. Der Fördersatz variiert je nach dem Beitrag der Europäischen Kommission und dem Land, in dem das Vorhaben durchgeführt wird.

Ein höherer Fördersatz gilt in folgenden Entwicklungsländern gemäß OECD/DAC Liste der ODA-Empfängerländer:

Länder des Südens:

- Äthiopien, Bhutan, Burkina Faso, Mosambik, Palästina, Uganda
- Least Developed Countries in Afrika
- Afghanistan, Irak, Jordanien, Libanon, Nepal, Pakistan, Syrien

Länder des Ostens:

- Albanien, Armenien, Georgien, Kosovo, Moldau
- Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine

In den restlichen Ländern gemäß OECD/DAC Liste der ODA Empfängerländer gilt ein niedrigerer Fördersatz.

Details finden sich in der FörderrichtlinieInformation zum Schutz personenbezogener Daten.