Die öffentliche Entwicklungshilfeleistung (ODA, Official Development Assistance) Österreichs umfasst Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstiger öffentlicher Körperschaften, die vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD  anerkannt werden.

Als bilaterale ODA werden alle Vorhaben bezeichnet, die direkt zwischen Österreich und dem Partnerland geplant und vereinbart wurden. Ebenso werden Ko-finanzierungen für Projekte von Nichtregierungsorganisationen in Entwicklungsländern und auch Beiträge an internationale Organisationen, die für bestimmte Regionen oder Programme zweckgewidmet sind, einberechnet.

Als multilaterale ODA gelten allgemeine Kernbudgetbeiträge an Multilaterale Institutionen (EU, Internationale Finanzinstitutionen, UN) die ohne konkrete Zweckwidmung geleistet werden.

Das Budget der bilateralen Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA), das von der ADA abgewickelt wird, entspricht etwa einem Zehntel der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen Österreichs.  Die Mittel dafür kommen aus dem Budget des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres sowie aus dem ERP-Fonds (ERP - European Recovery Programme).

Im Sinne der entwicklungspolitischen Gestaltbarkeit ist dieser Teil der Wichtigste.