Fördersumme der Projekte nach Thema

Anzahl der Projekte 7
Fördersumme in Euro 21.399.500
Mit Projekten zum Thema werden Menschen erreicht. (Mehrfachzählungen können nicht ausgeschlossen werden)

Laufende Projekte weltweit

Palästina auf seinem Weg zur Zweistaatenlösung unterstützen: Das ist die Aufgabe der Austrian Development Agency (ADA) in Ramallah. Im Einklang mit der Road Map und der EU Action Strategy für Palästina unterstützt die ADA die Palästinensische Autonomiebehörde (Palestinian Authority, PA) beim Aufbau effizienter, demokratisch legitimierter und kontrollierter Institutionen für einen zukünftigen souveränen, demokratischen Staat. Neben der PA arbeitet die ADA mit internationalen Organisationen und palästinensischen sowie internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit fördert Projekte und Programme im Bereich der Stärkung der Krisenfestigkeit und Wasserversorgung sowie der Nothilfe und Flüchtlingsbetreuung, um vor allem die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Frauen- und Jugendförderung und auf die Verknüpfung von humanitären, entwicklungspolitischen sowie friedensbildenden Maßnahmen gelegt. 

Die österreichischen Entwicklungsgelder für Palästina wurden nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel einer gründlichen Prüfung unterzogen. Diese lieferte keine Hinweise darauf, dass von der ADA geförderte Projekte für Terrorismusfinanzierung oder –förderung oder für die Verbreitung von antisemitischen Inhalten missbraucht wurden. Die strengen Förderkriterien und Sicherheitsmaßnahmen wirken also. Im Kampf gegen Antisemitismus sowie Aufruf zu Hass und Gewalt kommen folgende Kriterien zur Anwendung:

  1. Es wird vertraglich festgehalten, dass antisemitische Äußerungen oder Handlungen von NGOs als Projektpartner explizit als Gründe für eine sofortige Einstellung des Projekts gelten.
  2. Die Projektpartner werden dazu verpflichtet, noch mehr Informationen als bisher zu ihren Sub-Fördernehmern bekanntzugeben.
  3. Fördernehmer werden dazu verpflichtet sicherzustellen, dass keine Zahlungen an Sub-Fördernehmer bei Organisationen landen, die auf der EU-Sperrliste stehen.
  4. Vertragspartner werden verpflichtet, Verdachtsfälle von antisemitischen Äußerungen oder Handlungen bzw. von (in)direkter Terrorismusfinanzierung unverzüglich der ADA zu melden.
  5. Die Zuständigkeit der externen ADA-Ombudsperson wird explizit auch auf Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanten Äußerungen oder Handlungen in Bezug auf Antisemitismus sowie Terrorismusfinanzierung ausgeweitet.