Die "Richtlinien für die Sichtbarkeit der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit" sind für alle VertragspartnerInnen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gemäß den Vertragsbestimmungen verbindlich. Allen anderen KooperationspartnerInnen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit dienen sie zur Orientierung und werden zur Anwendung empfohlen.