Austrian support to the State Judicial Institutions of Bosnia and Herzegovina



Projektträger: Registry of the State court of Bosnia and Herzegovina Land: Bosnia and Herzegovina Fördersumme: € 300.000,00 Beginn: 01.01.2008 Ende: 31.03.2010

Kurzbeschreibung:

Projektziel


Durch den österreichischen Beitrag wird die Sekundierung zweier internationaler Richter an die Registry des State Court in Bosnien & Herzegowina, Section I War Crimes und Section II/Organised Crime, Economic Crime and Corruption ermöglicht.Durch diese zusätzlichen Kapazitäten, wird dem Staatsgerichthof ermöglicht sein Mandat durch effiziente, gerechte und schnelle Strafprozesse zu erfüllen und die erhöhte Anzahl der Straffälle zeitgerecht zu bewältigen.

Am 31. 3. 2006 fand in Brüssel eine Geberkonferenz zur Unterstützung der Justizinstitutionen von Bosnien und Herzegowina (BiH) statt. Es berichteten u.a der Justizminister von BiH, Slobodan Kovac, die Präsidentin des Staatsgerichtshofes, Meddzida Kreso und der Chefankläger, Marinko Jurcevic über die Fortschritte der Justizreform und die dafür benötigten Mittel. Die internationale Gemeinschaft (insb. Vertreter von USA, UK, D, NL und auch Österreich) bekräftigten im Rahmen der Konferenz die Bedeutung einer umfassenden Reform des gesamten Justizsektors in BiH, um eine nachhaltige Stabilisierung des Landes zu erreichen. Noch vor drei Jahren hatte BiH weder einen Staatsgerichtshof, noch eine Staatsanwaltschaft auf Gesamtstaatsebene und damit keine Möglichkeit, Kriegsverbrechen und andere Fälle von Schwerkriminalität internationalen Standards entsprechend zu verfolgen.

Die Unterstützung des Staatsgerichtshofes durch Sekundierung von internationalen Richtern für zwei weitere Jahre, wird durch gemeinsame Finanzierung Österreichs mit Schweden und Holland möglich.

Projektnummer 8027-00/2008
Mittelherkunft OEZA
Sektor Staatsführung & Zivilgesellschaft, allgemein
Tied
Modalität
Marker
  • Marker: kennzeichnet und bewertet die entwicklungspolitische Zielsetzung eines Projektes auf Gendergleichstellung, Reproduktive Gesundheit, Umweltschutz, Demokratieförderung, Armutsorientierung, Entwicklung des Handels sowie auf die Erfüllung der Klima- Biodiversitäts- und Wüstenkonventionen.
    • 1= das entwicklungspolitische Ziel ist in das Projekt integriert
    • 2= das entwicklungspolitsche Ziel ist der spezifische Inhalt des Projekts
  • Mittelherkunft: Die ADA setzt in Projekten und Programmen Mittel der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) sowie anderer Finanzierungsquellen um.
    • AKF - Auslandskatastrophenfonds der Österreichischen Bundesregierung
    • BMLFUW - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    • EU - Mittel der Europäischen Kommission
    • Andere Geber - Diverse Finanzquellen, die dem jährlichen Geschäftsbericht der ADA im Detail zu entnehmen sind.
  • Modalität: definiert die Art der Hilfe (z.B: Sektorbudgethilfe, Kernbeiträge an multilaterale Institutionen, Projekthilfe, Technische Assistenz (personelle Hilfe), Bildungsarbeit im Inland, etc.)
  • Sektor: bezeichnet den wirtschaftlichen oder sozialen Sektor des Partnerlandes, welcher mit dem Projekt/Programm unterstützt wird.
  • Tied/Untied: Ungebundene (untied) Hilfe ermöglicht dem Projektpartner im Entwicklungsland - unter Befolgung der lokalen Beschaffungsregeln - freie Entscheidung über die Herkunftsländer im Zuge der Beschaffung von Dienstleistungen und Waren. Gebundene (tied) Hilfe verknüpft die Hilfsleistung auf die Beschaffung aus dem Geberland oder aus einem eingeschränkten Kreis von Ländern.