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Projekte
Gestärkte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt in Palästina
Kurzbeschreibung:
Projektziel
Ziel des Projekts ist die Verbesserung des Zugangs von jungen Frauen zum Arbeitsmarkt sowie einen Beitrag zur Beseitigung von geschlechterbasierter Gewalt in der Arbeitswelt in Palästina zu leisten (Beitrag zu SDG 5.1, 5.2., 5.4., 8, und EU GAP II 7, 14 und 19).
Erwartete Ergebnisse
Zu den Projektaktivitäten gehören Arbeitsmarkt-Qualifizierungsmaßnahmen von 130 jungen Frauen, die u.a. Trainings, 6-monatige Praktika, on-the-job coaching und follow-up Treffen umfassen. Des Weiteren wird eine Studie zu geschlechterbasierter Gewalt in der Arbeitswelt in Palästina durchgeführt und darauf aufbauend ein Handbuch mit best practice Beispielen und Mechanismen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt in der Arbeitswelt erstellt. Diese dienen als Grundlage für die bewusstseinsbildenden Aktivitäten und die anwaltschaftliche Arbeit. Dazu zählen ein Training of Trainers Programm für Gewerkschaftsmitglieder, bewusstseinsbildende Workshops für Gewerkschaftsmitglieder und Unternehmen, eine bewusstseinsbildende Online-Kampagne, Radiospots und TV-Programme mit Informationen rund um die ökonomische Stärkung von Frauen und ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt. Im Rahmen der anwaltschaftlichen Arbeit sind eine Round-Table-Diskussion und Treffen mit EntscheidungsträgerInnen aus dem Arbeitsministerium, Frauenministerium und Privatsektor geplant, wie auch eine begleitende Online-Kampagne.
Zielgruppe
Hauptzielgruppe des Projekts sind arbeitssuchende junge Frauen, ArbeitgeberInnen, Gewerkschaftsmitglieder und EntscheidungsträgerInnen im Arbeitsministerium, Frauenministerium und Privatsektor sowie die breite Bevölkerung in Ostjerusalem, dem Westjordanland und Gaza. Insgesamt zählen 18.532 Personen (60 % Frauen, 40 % Männer) zu der direkten Zielgruppe des Projekts. Indirekt profitieren 44.520 Familienmitglieder der direkten Begünstigten, 90.000 Gewerkschaftsmitglieder und 301.200 ArbeitnehmerInnen von den Projektmaßnahmen.
Maßnahmen
Zu den Projektaktivitäten gehören Arbeitsmarkt-Qualifizierungsmaßnahmen von 130 jungen Frauen, die u.a. Trainings, 6-monatige Praktika, on-the-job coaching und follow-up Treffen umfassen. Des Weiteren wird eine Studie zu geschlechterbasierter Gewalt in der Arbeitswelt in Palästina durchgeführt und darauf aufbauend ein Handbuch mit best practice Beispielen und Mechanismen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt in der Arbeitswelt erstellt. Diese dienen als Grundlage für die bewusstseinsbildenden Aktivitäten und die anwaltschaftliche Arbeit. Dazu zählen ein Training of Trainers Programm für Gewerkschaftsmitglieder, bewusstseinseinsbildende Workshops für Gewerkschaftsmitglieder und 30 Unternehmen, eine bewusstseinsbildende Online-Kampagne, Radiospots und TV-Programme mit Informationen rund um die ökonomische Stärkung von Frauen und ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt. Im Rahmen der anwaltschaftlichen Arbeit sind eine Round-Table-Diskussion und Treffen mit EntscheidungsträgerInnen aus dem Arbeitsministerium, Frauenministerium und Privatsektor geplant, wie auch eine begleitende Online-Kampagne.
Hintergrundinformation
In Palästina ist die Arbeitslosigkeit unter jungen Frauen mit höherer Ausbildung besonders hoch. Unzureichende Qualifizierung, fehlende Arbeitserfahrung und Geschlechterrollen, die Frauen veranlassen den Großteil der Care-Arbeit zu verrichten, tragen zum Ausscheiden von Frauen aus dem Arbeitsmarkt bei. Durch die COVID-19-Krise wird dies weiter verstärkt. Außerdem behindert geschlechterbasierte Gewalt in der Arbeitswelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt. Dieser Bereich ist in Palästina kaum erforscht. Fehlendes Bewusstsein bei EntscheidungsträgerInnen, Gewerkschaftsmitgliedern, Arbeitgeber- und -nehmerInnen und fehlende präventive Maßnahmen sind eine Folge davon. Mit der 2019 erfolgten Annahme der ILO Konvention 190 über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, gibt es erstmals einen Rahmen für die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Die Aufnahme der ILO Konvention 190 in die Reform des palästinensischen Arbeitsgesetztes Nr.7 kann den Gewaltschutz für PalästinenserInnen stärken und so die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt langfristig erhöhen.
Der OEZA-Kofinanzierungsanteil beträgt 61,49 Prozent.