Setting-up of a Gacaca Audio-Visual Documentation Centre



Projektträger: National Service of Gacaca Courts Land: Rwanda Fördersumme: € 495.000,00 Beginn: 01.10.2008 Ende: 31.03.2010

Kurzbeschreibung:

Projektziel


Ziel des gegenständlichen Vorhabens ist es, das Service National des Juridictions Gacaca (SNJG) beim Aufbau eines Dokumentationszentrums über die Gacaca-Gerichtsbarkeit zu unterstützen. Dieses dient in erster Linie historischen und Forschungszwecken (audio-visuelles Archiv), soll für die ruandische und internationale Öffentlichkeit zugänglich sein, Bewusstsein für demokratische Werte und Menschenrechte schaffen sowie Versöhnung in der ruandischen Gesellschaft fördern.

Die Gacaca-Gerichtsbarkeit - ursprünglich eine Volksgerichtsbarkeit zur Regelung von geringfügigen Straftaten auf Dorfebene - wurde von der ruandischen Regierung 2002 wieder eingeführt. Sie sollte als traditionelle, partizipative Gerichtsbarkeit den Prozess der Aburteilung der des Genozids Verdächtigen in Ruanda beschleunigen (was mit der Kapazität des klassischen Justizsystems über 100 Jahre dauern würde). Österreich unterstützte bereits von 2002-2005 die Abteilung für Gacaca-Gerichtsbarkeit, welche zunächst als Teil des Obersten Gerichtshofes in Ruanda eine gute Umsetzung der Gacaca-Prozesse gewährleisten sollte. 2004 wurden die Agenden dem SNJG übertragen, dessen wesentliche Aufgaben das Follow-up, die Überwachung und Koordinierung der Gacaca-Gerichtsbarkeit beinhalten.

Gegenständliches Vorhaben stellt eine abschließende Unterstützung der Gacaca-Gerichtsbarkeit durch Österreich dar. Österreichs Beitrag beträgt rund 61% der Gesamtkosten. Die restlichen Mittel werden von der ruandischen Regierung aufgebracht.

Projektnummer 2178-00/2008
Mittelherkunft OEZA
Sektor Staatsführung & Zivilgesellschaft, allgemein
Tied
Modalität
Marker
  • Marker: kennzeichnet und bewertet die entwicklungspolitische Zielsetzung eines Projektes auf Gendergleichstellung, Reproduktive Gesundheit, Umweltschutz, Demokratieförderung, Armutsorientierung, Entwicklung des Handels sowie auf die Erfüllung der Klima- Biodiversitäts- und Wüstenkonventionen.
    • 1= das entwicklungspolitische Ziel ist in das Projekt integriert
    • 2= das entwicklungspolitsche Ziel ist der spezifische Inhalt des Projekts
  • Mittelherkunft: Die ADA setzt in Projekten und Programmen Mittel der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) sowie anderer Finanzierungsquellen um.
    • AKF - Auslandskatastrophenfonds der Österreichischen Bundesregierung
    • BMLFUW - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    • EU - Mittel der Europäischen Kommission
    • Andere Geber - Diverse Finanzquellen, die dem jährlichen Geschäftsbericht der ADA im Detail zu entnehmen sind.
  • Modalität: definiert die Art der Hilfe (z.B: Sektorbudgethilfe, Kernbeiträge an multilaterale Institutionen, Projekthilfe, Technische Assistenz (personelle Hilfe), Bildungsarbeit im Inland, etc.)
  • Sektor: bezeichnet den wirtschaftlichen oder sozialen Sektor des Partnerlandes, welcher mit dem Projekt/Programm unterstützt wird.
  • Tied/Untied: Ungebundene (untied) Hilfe ermöglicht dem Projektpartner im Entwicklungsland - unter Befolgung der lokalen Beschaffungsregeln - freie Entscheidung über die Herkunftsländer im Zuge der Beschaffung von Dienstleistungen und Waren. Gebundene (tied) Hilfe verknüpft die Hilfsleistung auf die Beschaffung aus dem Geberland oder aus einem eingeschränkten Kreis von Ländern.