Technische Assistenz im Bereich Geschlechtergleichstellung (2021-2024)



Projektträger: Dr. Barbara Kühhas (Gender & Diversity Consulting) Land: Austria Fördersumme: € 119.945,00 Beginn: 28.07.2021 Ende: 27.07.2024

Kurzbeschreibung:

Projektziel


1) Der Einsatz externer Beratung dient dazu, die Wirksamkeit von Förderprojekten der ADA hinsichtlich der Geschlechtergleichstellung, des Empowerments von Frauen und Mädchen und der Berücksichtigung von Diversitätsaspekten zu erhöhen. Die Genderkapazitäten von Partnerorganisationen und -institutionen werden vertieft, damit Gleichstellungsaspekte auf allen Ebenen von der Formulierung von Politiken und Strategien bis zur Planung und Durchführung entwicklungspolitischer Maßnahmen berücksichtigt und sichergestellt sind. Entwicklungspolitische, fach- und kontextsensible praktische Methoden und Ansätze werden vermittelt.

2) Die Standards und Maßnahmen der OECD/DAC Empfehlung zur Beendigung von sexueller Ausbeutung und Missbrauch sowie sexueller Belästigung in Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und Humanitärer Hilfe (HUHI) sollen in der ADA in allen relevanten Bereichen umgesetzt werden.

 


Erwartete Ergebnisse


Das Beratungsteam wird in einem Umfang von 100 bis 120 Tagen folgende Leistungen erbringen:

- Kapazitätsentwicklung mit Fokus auf Entwicklung und Durchführung von Trainings: 50%

- Technische Beratungsleistungen: 50%


Zielgruppe


Partnerorganisationen und öffentliche entwicklungspolitische Institutionen in Österreich und den OEZA Schwerpunktländern - Staatliche und private Institutionen, Einrichtungen etc. in OEZA Schwerpunktländern. Eine konkrete Angabe zur Zahl der Begünstigten ist bei diesem Rahmenvertrag kaum möglich. Diese ergibt sich erst über die konkreten Einzelaufträge unter dem Rahmenvertrag. Von etwa 300 Personen, die unmittelbar von der Beratungsleistung profitieren, kann ausgegangen werden.


Maßnahmen


Trainings zu folgende Themen und Inhalte sollen (ausgewählten) Projektpartnern (ggf. auch Dritten) vermittelt werden:

- Internationale und nationale Vorgaben und Richtlinien im Bereich der Frauenrechte und der Geschlechtergleichstellung, insbesondere EU GAP III, OEZA Gender Leitlinie und die darin verankerten thematischen Schwerpunkte;

- OEZA Gender Mindeststandards und andere Vorgaben im Genderbereich, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Umsetzung der OECD/DAC Empfehlung zur Beendigung von sexuellem Missbrauch, Ausbeutung und sexueller Belästigung in der EZA und HUHI;

- Die Verankerung von Gleichstellungsaspekten sowie praxisrelevante Methoden zur Umsetzung von transformativen, auf den Wandel von Geschlechterrollen gerichteten Ansätzen mit Fokus auf die thematischen Schlüsselbereiche des EU GAP III und der thematischen Schwerpunkte der OEZA;

Zudem wird das Beratungsteam folgende Leistungen erbringen:

- Weiterentwicklung von Politiken, Strategien und Programmen

- Erstellung von Studien, Gutachten und Publikationen zu relevanten Themen

- Gegebenenfalls Moderation von Prozessen für deren Entwicklung


Hintergrundinformation


Die Gleichstellung der Geschlechter ist als eines der vier Prinzipien im OEZA Gesetz verankert und eine grundlegende Voraussetzung für wirtschaftliche, soziale und nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030. Mit dem 2020 verabschiedeten EU GAP III bleibt das Thema Geschlechtergleichstellung ein zentraler Pfeiler des gesamten auswärtigen Handelns der EU.

Die ADA verpflichtet sich Geschlechtergleichstellung sowohl als eigenes Entwicklungsziel als auch als Querschnittsthema im Rahmen eines 3-gliedrigen Ansatzes umzusetzen:

1) Systematische Verankerung von Frauenrechten und Gleichstellungsthemen im bi- und multilateralen sowie entwicklungspolitischen Dialog (policy dialogue)

2) Gendermainstreaming unter Berücksichtigung eines intersektionalen Ansatzes

3) Förderung spezifischer Maßnahmen zur Stärkung von Frauenrechten und Beseitigung von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen unter Anwendung transformativer Ansätze

Projektnummer 2868-00/2021
Mittelherkunft OEZA
Sektor Staatsführung & Zivilgesellschaft, allgemein
Tied
Modalität Other technical assistance
Marker Geschlecht: 2
  • Marker: kennzeichnet und bewertet die entwicklungspolitische Zielsetzung eines Projektes auf Gendergleichstellung, Reproduktive Gesundheit, Umweltschutz, Demokratieförderung, Armutsorientierung, Entwicklung des Handels sowie auf die Erfüllung der Klima- Biodiversitäts- und Wüstenkonventionen.
    • 1= das entwicklungspolitische Ziel ist in das Projekt integriert
    • 2= das entwicklungspolitsche Ziel ist der spezifische Inhalt des Projekts
  • Mittelherkunft: Die ADA setzt in Projekten und Programmen Mittel der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) sowie anderer Finanzierungsquellen um.
    • AKF - Auslandskatastrophenfonds der Österreichischen Bundesregierung
    • BMLFUW - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    • EU - Mittel der Europäischen Kommission
    • Andere Geber - Diverse Finanzquellen, die dem jährlichen Geschäftsbericht der ADA im Detail zu entnehmen sind.
  • Modalität: definiert die Art der Hilfe (z.B: Sektorbudgethilfe, Kernbeiträge an multilaterale Institutionen, Projekthilfe, Technische Assistenz (personelle Hilfe), Bildungsarbeit im Inland, etc.)
  • Sektor: bezeichnet den wirtschaftlichen oder sozialen Sektor des Partnerlandes, welcher mit dem Projekt/Programm unterstützt wird.
  • Tied/Untied: Ungebundene (untied) Hilfe ermöglicht dem Projektpartner im Entwicklungsland - unter Befolgung der lokalen Beschaffungsregeln - freie Entscheidung über die Herkunftsländer im Zuge der Beschaffung von Dienstleistungen und Waren. Gebundene (tied) Hilfe verknüpft die Hilfsleistung auf die Beschaffung aus dem Geberland oder aus einem eingeschränkten Kreis von Ländern.