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Projekte
Unternehmensverantwortung in der Menschenrechtsarbeit umsetzen
Kurzbeschreibung:
Projektziel
Mit dem Projekt soll die Implementierung der United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights in Österreich/ Europa gestärkt werden. Ein Rechtsvergleich mit europäischen Ländern liefert einen Überblick über die europäische Rechtslage und mögliche good practice Beispiele zum Thema Unternehmensverantwortung und Menschenrechte. Es werden Vorschläge diskutiert, wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in Österreich und Europa effektiver umgesetzt und damit Verfahrensverbesserungen für Betroffene aus den Ländern des Südens realisiert werden können. Neue Kooperationen und gemeinsame Aktivitäten sollen angeregt werden. Entsprechende Gesetzesvorhaben in Frankreich, Deutschland und der Schweiz werden diskutiert, aber auch Grenzen ihrer Anwendbarkeit sowie Handlungsspielräume nationaler und europäischer Politik beleuchtet. Innovative Lösungsansätze sollen entwickelt, Ergebnisse des Diskurses (Rechtsvergleich, Pro und Contra Argumente, Möglichkeiten der Rechtsgestaltung, Reformvorschläge) publiziert (Web, Print Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht implementieren) und ins Englische übersetzt werden. Sie fließen in die österreichische und europarechtliche Debatte ein.
Das Projekt wird in Kooperation mit European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Österreichische Liga für Menschenrechte, AG Globale Verantwortung, Dreikönigsaktion (DKA), Gewerkschaft vida, katholische Sozialakademie (ksoe), Südwind Agentur und World Vision durchgeführt. An den Dialogveranstaltungen und ExpertInnengesprächen in Östereich nehmen rund 100 MultiplikatorInnen aus Wirtschaft, Verwaltung, Politik, Justiz und NGOs teil. Die Publikation erreicht rund 6.000 Personen im deutschsprachigen Raum, über europäische Partner werden weiter 5.000 Meinungsbildner involviert.
Das Projekt wird aus OEZA-Mitteln in der Höhe von Euro 24.000,- (66,66 % des Gesamtprojektvolumens) gefördert. Laufzeit: 1.1. – 31.12.2015 (1 Jahr)