Unterstützung des Staatsgerichtshofes in Bosnien und Herzegowina 2010-2012



Projektträger: Registry of the State court of Bosnia and Herzegovina Land: Bosnia and Herzegovina Fördersumme: € 1.200.000,00 Beginn: 01.05.2010 Ende: 31.12.2012

Kurzbeschreibung:

Projektziel


Seit 2006 (in geringem Ausmaß auch schon seit 2004) unterstützt die OEZA in mittlerweile 4 Phasen den Staatsgerichtshof Bosnien und Herzegowina's (BuH). Der finanzielle Beitrag der OEZA wurde, und wird auch in gegenständlicher 5. Phase, zur Finanzierung internationaler Richter und Staatsanwälte verwendet. Diese zusätzlichen Kapazitäten helfen dem Staatsgerichthof, sein Mandat zu erfüllen und Prozesse im Bereich Kriegsverbrechen effizient, rasch und gemäß internationalen Standards abzuwickeln.


Am 14.12.2009 entschied der Oberste Repräsentant (Botschafter Valentin Inzoko) mittels Verordnung über die Verlängerung des Einsatzes internationaler Richter und Staatsanwälte bis zum 1.12.2012 am Staatsgerichtshof. Im Vergleich zu den Vorjahren sollen bis 2012 internationale Richter und Staatsanwälte jedoch nur mehr für den Bereich "Kriegsverbrechen" eingesetzt werden. Im Bereich "organisierte Kriminalität" werden internationale Experten als Berater zum Einsatz kommen.


Die internationale Gemeinschaft sieht die Unterstützung des Staatsgerichtshofes als essentiellen Teil der Reformen des Justizsektors in BuH. Dieser ist für eine nachhaltige Stabilisierung und Entwicklung des Landes notwendig. Bis 2005 hatte BuH weder einen Staatsgerichtshof, noch eine Staatsanwaltschaft auf Gesamtstaatsebene und damit keine Möglichkeit, Kriegsverbrechen und andere Fälle von Schwerkriminalität internationalen Standards entsprechend zu verfolgen.


Im Rahmen einer Geberkonferenz Ende Dezember 2009 haben neben Österreich noch 8 weitere Länder (EK, Großbritanien, Türkei, Schweiz, Deutschland, Schweden, USA und Norwegen) finanzielle Unterstützung zugesagt. Ein Management Komitee und ein Transition Council steuern und monitoren die Arbeit des Staatsgerichtshofes. Ab dem Jahr 2013 sollen internationale Richter und Staatsanwälte nicht mehr benötigt werden. Ein Transition Plan für den Zeitraum 2010-2013 schreibt die Ziele und Ansätze bei der Organisationsentwicklung des Staatsgerichtshofes fest.

Projektnummer 8027-00/2010
Mittelherkunft OEZA
Sektor Staatsführung & Zivilgesellschaft, allgemein
Tied
Modalität
Marker
  • Marker: kennzeichnet und bewertet die entwicklungspolitische Zielsetzung eines Projektes auf Gendergleichstellung, Reproduktive Gesundheit, Umweltschutz, Demokratieförderung, Armutsorientierung, Entwicklung des Handels sowie auf die Erfüllung der Klima- Biodiversitäts- und Wüstenkonventionen.
    • 1= das entwicklungspolitische Ziel ist in das Projekt integriert
    • 2= das entwicklungspolitsche Ziel ist der spezifische Inhalt des Projekts
  • Mittelherkunft: Die ADA setzt in Projekten und Programmen Mittel der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) sowie anderer Finanzierungsquellen um.
    • AKF - Auslandskatastrophenfonds der Österreichischen Bundesregierung
    • BMLFUW - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    • EU - Mittel der Europäischen Kommission
    • Andere Geber - Diverse Finanzquellen, die dem jährlichen Geschäftsbericht der ADA im Detail zu entnehmen sind.
  • Modalität: definiert die Art der Hilfe (z.B: Sektorbudgethilfe, Kernbeiträge an multilaterale Institutionen, Projekthilfe, Technische Assistenz (personelle Hilfe), Bildungsarbeit im Inland, etc.)
  • Sektor: bezeichnet den wirtschaftlichen oder sozialen Sektor des Partnerlandes, welcher mit dem Projekt/Programm unterstützt wird.
  • Tied/Untied: Ungebundene (untied) Hilfe ermöglicht dem Projektpartner im Entwicklungsland - unter Befolgung der lokalen Beschaffungsregeln - freie Entscheidung über die Herkunftsländer im Zuge der Beschaffung von Dienstleistungen und Waren. Gebundene (tied) Hilfe verknüpft die Hilfsleistung auf die Beschaffung aus dem Geberland oder aus einem eingeschränkten Kreis von Ländern.