Verteidigung indigener Rechte in Brasilien



Projektträger: HORIZONT3000 - Österreichische Organisation für Entwicklungszusammenarbeit Land: Brazil Fördersumme: € 150.000,00 Beginn: 01.01.2021 Ende: 30.06.2025

Kurzbeschreibung:

Projektziel


Projektziel ist die Überwindung von Gewalt und die Gewährleistung der verfassungsmäßigen Rechte der indigenen Völker Brasiliens durch rechtliche, politische und mediale Advocacy- und Lobbying-Arbeit auf nationaler und internationaler Ebene. Oberziel ist die Ausweitung von Verteidigung, Förderung und Schutz der Menschenrechte der indigenen Völker Brasiliens (Beitrag zu SDG 16).


Erwartete Ergebnisse


Resultat 1: Die ursprünglichen und exklusiven Rechte des traditionell von indigenen Völkern bewohnten Landes werden in der brasilianischen Verfassung beibehalten und umgesetzt (Verfassung, Artikel 231).

Resultat 2: Das Grundrecht auf Zugang zur Justiz für indigene Völker, Gemeinschaften und Organisationen in Brasilien ist umgesetzt (Verfassung, Artikel 232).


Zielgruppe


Direkte Zielgruppe sind 5.500 Indigene, die 120 indigene Völker aus allen Regionen des Landes vertreten, wobei ein Schwerpunkt der Ausbildungsaktivitäten auf der Nord-/ Amazonasregion liegt. Diese 5.500 Personen (3.000 Männer und 2.500 Frauen) sind die führenden VertreterInnen ihrer jeweiligen lokalen Gemeinschaften und VertreterInnen ihrer Völker in lokalen, regionalen und nationalen indigenen Organisationen.

Indirekte Zielgruppe sind die 305 indigenen Völker des Landes, die eine Bevölkerung von ca. 900.000 Menschen ausmachen. Eine weitere Zielgruppe sind etwa 10.000 Nicht-Indigene, die über Nachrichten und Medienkampagnen erreicht werden.

 


Maßnahmen


Die geplanten Maßnahmen umfassen:

Fachliche Ausbildung von indigenen Führungspersonen in den Bereichen indigenes Recht und Kommunikation; Organisation regelmäßiger nationaler und regionaler Versammlungen und Treffen indigener Völker und Organisationen, Frauen- und Jugendgruppen; politische, rechtliche und Kommunikations-Beratung und logistische Unterstützung für indigene Delegationen anlässlich von Anhörungen in Brasilia mit Vertretern der öffentlichen Körperschaften und bei Lobbying-Aktivitäten; Unterstützung von politischen Aktionen indigener Völker und Organisationen beim Nationalkongress, der Bundesregierung und der brasilianischen Justiz sowie bei den multilateralen Menschenrechtsorganisationen der UNO und der OAS (Organisation Amerikanischer Staaten); Erstellung und Verbreitung eines jährlichen Berichts über Gewalt gegen indigene Völker in Brasilien, sowie Vernetzung mit verschiedenen Akteuren der Zivilgesellschaft in Brasilien; Workshops über das Recht auf freie Konsultation (ILO-Konvention 169) mit mindestens 25 indigenen Völkern, insbesondere im brasilianischen Amazonasgebiet; Beratung von mindestens 10 indigenen Völkern bei der Ausarbeitung von Konsultationsprotokollen und 2 spezialisierte AnwältInnen werden zentrale Fälle von Gerichtsverfahren zur Verteidigung von indigenen Führungspersonen, Organisationen, Gemeinschaften und indigenen Völkern verfolgen. Zudem soll durch Mobilisierung der Unterstützung brasilianischer und anderer einflussreicher Juristen, des Nationalen Rates für Menschenrechte (CNDH), der Brasilianischen Anwaltskammer (OAB), der Brasilianischen Bischofskonferenz (CNBB) und anderer relevanter Akteure, das Recht der indigenen Völker erreicht werden, direkt an Gerichtsverfahren beteiligt zu sein, die sich mit ihren Rechten in Brasilien befassen. Des Weiteren werden Presseaussendungen und Materialien erstellt, die sowohl national als auch international über die Menschenrechtssituation der indigenen Völker Brasiliens informieren.


Hintergrundinformation


Die etwa 900.000 indigenen Menschen Brasiliens gehören 305 verschiedenen indigenen Völkern an. Ihre Lebensbedingungen sind in vielen Fällen prekär und ihre Rechte sind nicht umgesetzt, obwohl ihnen in der Verfassung von 1988 umfassende Rechte zugesichert wurden, darunter das Recht auf ihr angestammtes Land und kulturelle Eigenständigkeit sowie den Zugang zu Recht und Justiz. Die indigene Bevölkerung Brasiliens hat vor allem mit folgenden Problemen zu kämpfen: Ihre verfassungsmäßigen Rechte werden vielfach missachtet und nicht auf allen Ebenen umgesetzt. Ihre Menschenrechte werden wenig geachtet, immer wieder kommt es bei (Land-)Konflikten zu Bedrohungen, Gewalttaten und bis zu Morden an Indigenen. Ihr ursprüngliches Land ist zu einem Gutteil nicht demarkiert oder bei weitem nicht groß genug, oft beanspruchen andere Personen, Firmen oder der Staat dieses Land. Die UNO und Amnesty International stellten fest, dass es im Jahr 2019 enorme Rückschläge bei den Menschenrechten und Umweltrechten in Brasilien gab, insbesondere für indigene Völker.

Daher ist es aktuell besonders wichtig, die Kapazitäten der indigenen Führungspersonen zu stärken, damit sie ihre Rechte und Interessen besser verteidigen können, und eine größere brasilienweite und internationale Unterstützung für die Verteidigung dieser Rechte zu erhalten.


Der OEZA-Kofinanzierungsanteil beträgt 12,57 Prozent.

Projektnummer 2325-03/2021
Mittelherkunft OEZA
Sektor Staatsführung & Zivilgesellschaft, allgemein
Tied
Modalität Project-type interventions
Marker Demokratie: 2, Armut: 2
  • Marker: kennzeichnet und bewertet die entwicklungspolitische Zielsetzung eines Projektes auf Gendergleichstellung, Reproduktive Gesundheit, Umweltschutz, Demokratieförderung, Armutsorientierung, Entwicklung des Handels sowie auf die Erfüllung der Klima- Biodiversitäts- und Wüstenkonventionen.
    • 1= das entwicklungspolitische Ziel ist in das Projekt integriert
    • 2= das entwicklungspolitsche Ziel ist der spezifische Inhalt des Projekts
  • Mittelherkunft: Die ADA setzt in Projekten und Programmen Mittel der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) sowie anderer Finanzierungsquellen um.
    • AKF - Auslandskatastrophenfonds der Österreichischen Bundesregierung
    • BMLFUW - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    • EU - Mittel der Europäischen Kommission
    • Andere Geber - Diverse Finanzquellen, die dem jährlichen Geschäftsbericht der ADA im Detail zu entnehmen sind.
  • Modalität: definiert die Art der Hilfe (z.B: Sektorbudgethilfe, Kernbeiträge an multilaterale Institutionen, Projekthilfe, Technische Assistenz (personelle Hilfe), Bildungsarbeit im Inland, etc.)
  • Sektor: bezeichnet den wirtschaftlichen oder sozialen Sektor des Partnerlandes, welcher mit dem Projekt/Programm unterstützt wird.
  • Tied/Untied: Ungebundene (untied) Hilfe ermöglicht dem Projektpartner im Entwicklungsland - unter Befolgung der lokalen Beschaffungsregeln - freie Entscheidung über die Herkunftsländer im Zuge der Beschaffung von Dienstleistungen und Waren. Gebundene (tied) Hilfe verknüpft die Hilfsleistung auf die Beschaffung aus dem Geberland oder aus einem eingeschränkten Kreis von Ländern.