Für weniger Armut und Ungleichheiten braucht es gute Regierungsführung und die Erfüllung der Menschenrechte. Mit Ziel Nummer 16 der Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) will die internationale Staatengemeinschaft eine inklusive Gesellschaft erreichen, gleichen Zugang für alle Menschen zu Justiz schaffen und wirksame und zuverlässige Institutionen aufbauen. Die Austrian Development Agency (ADA) unterstützt Entwicklungsländer dabei, die Menschenrechte zu achten und zu wahren und eine lebendige Zivilgesellschaft zu fördern. Migration hat für Entwicklungsprozesse in Herkunfts-, Transit- und Zielländern große Relevanz. Dabei gilt es, positive Effekte von Migration zu fördern und die negativen zu verringern.

Die Austrian Development Agency verfolgt in ihrer Arbeit einen menschenrechtsbasierten Ansatz, der die Basis für all ihre Unterstützungsmechanismen bildet. Er wird in allen Phasen der Planung und Umsetzung von Programmen und Projekten sowie im politischen Dialog angewendet. Die Universalität und Unteilbarkeit von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen sowie bürgerlichen und politischen Rechten sind dabei grundsätzliche Prinzipien. Neben den SDGs orientiert sich die ADA an internationalen und regionalen Menschenrechtskonventionen sowie Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Union –  etwa am Aktionsplan der EU zu Menschenrechten und Demokratie.