Nach humanitären Krisen und Katastrophenfällen im Ausland kann die Bundesregierung Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds (AKF) für Maßnahmen der humanitären Hilfe zur Verfügung stellen. 2023 ist der Fonds mit 77,5 Millionen Euro dotiert und wird vom Außenministerium verwaltet. Über die Verwendung der Mittel entscheidet in jedem einzelnen Fall der Ministerrat.

Die Mittel werden für die unmittelbare Bewältigung der Krisensituation sowie für Rehabilitationsmaßnahmen und Wiederaufbau eingesetzt. Sie werden meist über die Austrian Development Agency oder das Außenministerium selbst an internationale Organisationen oder an österreichische Nichtregierungsorganisationen vergeben. Die ADA kann Gelder aus dem AKF erst nach Vertragsunterzeichnung zur Verfügung stellen. Dadurch kann es zu Abweichungen zwischen dem Jahr, in dem diese Mittel im Ministerrat beschlossen wurden, und dem Jahr, in dem sie von der ADA an Hilfsorganisationen vergeben wurden, kommen.

Bundesgesetzblatt zum Auslandskatastrophenfonds

Finanzierungen aus dem Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland im Überblick.