In der Pariser Erklärung (2005) und der Accra Agenda for Action (2008) verpflichteten sich die Geber- und Partnerländer, die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern. Eine international angelegte in zwei Phasen durchgeführte Evaluierung analysiert die Relevanz und Effektivität der Pariser Erklärung anhand von Länder- und Geberstudien.

Die Länderstudie Uganda setzt sich kritisch mit den Resultaten auseinander, die in Uganda erzielt werden konnten. Österreich hat die Länderstudie bereits 2008 unterstützt und diese 2010 auch finanziert. Uganda ist seit 1992 Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.

Insgesamt sind derzeit mehr als 30 Geber im afrikanischen Staat am Viktoriasee tätig. Die drei größten (Welt Bank, Europäische Union und Großbritannien) leisten 75 Prozent der gesamten Geberhilfe.

Ergebnisse:

In der ersten Phase der Evaluierung standen die Prozesse der Entwicklungszusammenarbeit im Mittelpunkt, in der zweiten Phase lag das Hauptaugenmerk auf den Resultaten.

Die EvaluatorInnen kommen unter anderem zu dem Schluss, dass Uganda schon vor der Unterzeichnung der Pariser Erklärung Weichen gestellt hat, die die Geber bei der Harmonisierung und Koordinierung unterstützen (UJAS- Uganda Joint Assistance Strategies und der PEAP the Poverty Eradication Action Plan). Diese Maßnahmen wurden durch die Pariser Erklärung gefestigt.

Die Leistung von Budgethilfe (42 Prozent der gesamten Hilfeleistungen der Geber an Uganda) war ausschlagend dafür, dass das Budget-Monitoring und die Koordination mit der Regierung und zwischen den Gebern gestärkt wurde. Im Wassersektor, in dem Österreich jahrelang den Vorsitz inne hatte, wurden den Gebern gute Arbeitsteilung, hohe Transparenz in der Vergabe durch unabhängige Gremien sowie gute Monitoring-Ergebnisse attestiert. In anderen Sektoren wie etwa Landwirtschaft und Gesundheit war die Umsetzung der Pariser Erklärung weniger erfolgreich.

In der Evaluierung wird außerdem bewertet, inwieweit der Fokus auf den Bedürfnisse der Ärmsten lag, wie dies bei adäquater Umsetzung der Prinzipien der Pariser Erklärung hätte sein müssen. Die Pariser Erklärung habe aber dazu beigetragen bereits existierende staatliche Dienstleistungen auf allen Ebenen zu stärken.

Empfehlungen:

Der Evaluierungsbericht empfiehlt unter anderem:

  • Um einen Mehrwert zu erzeugen, müssen die Prinzipien der Pariser Erklärung von aktiven lokalen Entscheidungsträgern getragen werden, die umsichtiges makro-ökonomisches Management befürworten sowie hinter Dezentralisierung und einer starken Sektor-Führung stehen.
  • Ein legaler institutioneller Rahmen, der den BürgerInnen die Teilnahme an Entscheidungsprozessen ermöglicht und die Rechenschaftspflicht der Regierung fördert, ist unumgänglich.
  • Die Vorhersehbarkeit der Hilfe ist durch mehrjährige Verpflichtungen und Partnerschaften mittel- und langfristig zu stärken.
  • Dem Parlament ist eine aktivere Rolle als Clearingstelle für neue Unterstützungszusagen zu übertragen und darauf zu achten, dass neue Hilfsinstrumente, derzeit gültige Entwicklungspartnerschaften nicht gefährden.
  • Ein Orientierungsrahmen für neue, nicht traditionelle Geber ist zu erstellen, damit diese sich in die schon existierende Hilfsarchitektur einbetten. Prototypen von gut funktionierenden Rahmenabkommen sind zu fördern.
  • Gute Regierungsführung (Good Governance) ist der Pfeiler der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit. Daher müssen die Geber die Stimme aller Entwicklungsakteure - einschließlich nicht staatlicher Akteure – stärken, damit diese eine aktive Rolle im entwicklungspolitischen Dialog einnehmen können.