Austrian support to the State Judicial Institutions of Bosnia and Herzegovina



Projektträger: Registry of the State court of Bosnia and Herzegovina Land: Bosnia and Herzegovina Fördersumme: € 1.000.000,00 Beginn: 15.11.2006 Ende: 31.12.2008

Kurzbeschreibung:

Projektziel


Am 31. 3. 2006 fand in Brüssel eine Geberkonferenz zur Unterstützung der Justizinstitutionen von Bosnien und Herzegowina (BiH) statt. Es berichteten u.a der Justizminister von BiH, Slobodan Kovac, die Präsidentin des Staatsgerichtshofes, Meddzida Kreso und der Chefankläger, Marinko Jurcevic über die Fortschritte der Justizreform und die dafür benötigten Mittel. Die internationale Gemeinschaft (insb. Vertreter von USA, UK, D, NL und auch Österreich) bekräftigten im Rahmen der Konferenz die Bedeutung einer umfassenden Reform des gesamten Justizsektors in BiH, um eine nachhaltige Stabilisierung des Landes zu erreichen. Noch vor drei Jahren hatte BiH weder einen Staatsgerichtshof, noch eine Staatsanwaltschaft auf Gesamtstaatsebene und damit keine Möglichkeit, Kriegsverbrechen und andere Fälle von Schwerkriminalität internationalen Standards entsprechend zu verfolgen. Mittlerweile kann BiH dank des massiv von der internationalen Gemeinschaft unterstützten Staatsgerichtshofs seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen: Der Internationale Gerichtshof für Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien (ICTY) hat bereits begonnen, Straffälle an BiH abzutreten. Österreich hat im Zuge dieser Konferenz auf der Grundlage einer Abstimmung von BmaA, BMJ und ADA eine finanzielle Unterstützung in Höhe von einer Million Euro für den Zeitraum 2006-2008 zum Aufbau der Justizinstitutionen in BiH zugesagt.

Projektnummer 8027-00/2006
Mittelherkunft OEZA
Sektor Staatsführung & Zivilgesellschaft, allgemein
Tied
Modalität
Marker
  • Marker: kennzeichnet und bewertet die entwicklungspolitische Zielsetzung eines Projektes auf Gendergleichstellung, Reproduktive Gesundheit, Umweltschutz, Demokratieförderung, Armutsorientierung, Entwicklung des Handels sowie auf die Erfüllung der Klima- Biodiversitäts- und Wüstenkonventionen.
    • 1= das entwicklungspolitische Ziel ist in das Projekt integriert
    • 2= das entwicklungspolitsche Ziel ist der spezifische Inhalt des Projekts
  • Mittelherkunft: Die ADA setzt in Projekten und Programmen Mittel der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) sowie anderer Finanzierungsquellen um.
    • AKF - Auslandskatastrophenfonds der Österreichischen Bundesregierung
    • BMLFUW - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    • EU - Mittel der Europäischen Kommission
    • Andere Geber - Diverse Finanzquellen, die dem jährlichen Geschäftsbericht der ADA im Detail zu entnehmen sind.
  • Modalität: definiert die Art der Hilfe (z.B: Sektorbudgethilfe, Kernbeiträge an multilaterale Institutionen, Projekthilfe, Technische Assistenz (personelle Hilfe), Bildungsarbeit im Inland, etc.)
  • Sektor: bezeichnet den wirtschaftlichen oder sozialen Sektor des Partnerlandes, welcher mit dem Projekt/Programm unterstützt wird.
  • Tied/Untied: Ungebundene (untied) Hilfe ermöglicht dem Projektpartner im Entwicklungsland - unter Befolgung der lokalen Beschaffungsregeln - freie Entscheidung über die Herkunftsländer im Zuge der Beschaffung von Dienstleistungen und Waren. Gebundene (tied) Hilfe verknüpft die Hilfsleistung auf die Beschaffung aus dem Geberland oder aus einem eingeschränkten Kreis von Ländern.